AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 12:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4b686bd6-e07f-41b8-9fb2-a214872253c6/

B 91 - 4-spuriger Abschnitt RiFa WSF - Fahrbahnerneuerung

Notice-ID: 4b686bd6-e07f-41b8-9fb2-a214872253c6 · Procedure-ID: 17d1e16b-014e-4412-8a77-8b8270490416

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Süd, Halle (Saale)
Veröffentlicht
14.04.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

B 91-4-spuriger Abschnitt RiFa WSF Fahrbahnerneuerung - Baustelleneinrichtung - Verkehrssicherung für Fahrbahnerneuerung und Arbeiten an FRS - 2 St. temporäre Mittelstreifenüberfahrten - 6.000 m³ Asphaltrückbau mittels schichtenweisem Fräsen - 8.000 m³ Schicht ohne Bindemittel zurückbauen - 4.000 m³ Schicht ohne Bindemittel einbauen und mit hydr. BM verfestigen - 18.000 t Asphalttragschichteinbau - 5.750 t Asphaltbindereinbau, überwiegend als untere Kompaktasphaltschicht - 1.200 t Deckschichteinbau (SMA) überwiegend als obere Kompaktasphaltschicht - Bankett- und Mittelstreifenanpassung sowie zusätzliche Bankettarbeiten an der RF Merseburg sowie nördlich und südlich der Baustrecke - Ausstattungsarbeiten für Fahrbahnmarkierung und Verkehrszeichen - Optional ist für die Baumaßnahme bei der Herstellung der Asphalttragschichten der durchge-henden Fahrbahn der Einsatz von temperaturabgesenkten Walzasphalt (TA-Asphalt) möglich.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).