AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4b9b70be-e22f-45dc-b987-267cef1fb053/

Lieferung und Montage der Lüftungsanlage des Pumpwerks Martinusstraße

Notice-ID: 4b9b70be-e22f-45dc-b987-267cef1fb053 · Procedure-ID: 39ec0b41-9484-4924-895e-5eee5604a6a6

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Stammdaten

Auftraggeber
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Köln
Veröffentlicht
18.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
147.260 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Belüftung des Pumpwerks Martinusstraße erfolgt im Wesentlichen durch ein Lüftungsgerät im 1. Unterschoss (Tiefbauteil) mit drehzahlgeregelten Ventilatoren und Wärmerückgewinnung in Monoblockbauweise. Die Luftmenge des Lüftungsgerätes bis maximal 6 000 m³/h ermöglicht eine 2-fache Raumluftwechselrate des Pumpwerks mit Raumvolumen von 2 700 m³. Die Wärmerückgewinnung erfolgt durch einen Gegenstrom-Luft/Luft-Wärmetauscher. Durch den Einsatz von CO2-Messungen zur Regelung bzw. zum Betrieb der Lüftungsanlage ist ein 2-facher Raumluftwechsel gegenüber dem gemäß von der DWA angedachten 5-fachen Luftwechsel ausreichend.

Vertragslaufzeit

Periode
25 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.08.2024
Zuschlagsentscheidung
14.08.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln , Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).