AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Entwicklungs- und Beratungsleistungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungssystemen
Stammdaten
- Auftraggeber
- BARMER Beschaffung und Vergabe, Wuppertal
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72260000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftraggeber strebt mit dieser Ausschreibung den Abschluss von Rahmenverträgen mit den jeweils maximal drei besten Unternehmen pro Los im Kaskadenmodell bei insgesamt 6 Losen an: Los 1: App- und Online-Produkte Los 2: Digitalisierung Gesundheitswesen Los 3: Data-Management, Analytics und Cloud-Entwicklung Los 4: Individualentwicklung Unternehmenssoftware Los 5: Infrastruktur und ITSM Los 6: Pentest und IT-Security
Lose
6 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2029
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 19.01.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (11)
- adesso SE (Dortmund)
- Babiel GmbH (Düsseldorf)
- Bietergemeinschaft Windhoff Group (Gescher)
- Deloitte Consulting GmbH (Düsseldorf)
- HBSN GmbH (Braunschweig)
- Information Services Group Germany GmbH (Frankfurt am Main)
- init AG (Berlin)
- ISR Information Products AG (Braunschweig)
- Materna GmbH Information & Communications (Dortmund)
- More Managed Services (Hamburg)
- msg systems ag (Ismaning)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).