AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Markterkundung Acrylglasbrüstungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Nationaltheater Mannheim, Mannheim
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 19520000 — Leder und Stoffe
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Diese Vorinformation dient der MARKTERKUNDUNG zur Beschaffung von Acrylglas-Formteilen. Für die Sanierung des Nationaltheaters in Mannheim wird ein geeigneter Hersteller für Acrylglas-Elemente benötigt. Die Vorinformation dient der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zur u.a. Beauftragung der Beschaffung und Montage der Acrylglaselemente. Die originalen Brüstungsverglasung der Logen im Opernhaus (rd. 130 Stk.) besteht aus mehrfach gebogenem Acryglas und werden im Rahmen der denkmalgerechten Sanierung originalgetreu erneuert. Zum einen muss dabei die Form der Platten exakt nachgebildet werden, zum anderen die Oberflächenstruktur so gut wie möglich dem Original entsprechen. Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 03.09.2026 über die unter Abschnitt I.1) angegebene E-Mail-Adresse, wenn Sie Produkte herstellen und liefern können oder technische Lösungen anbieten bzw. umsetzen können, die den beschriebenen Vorgaben entsprechen. Der Auftraggeber entscheidet nach Auswertung der Rückmeldungen auf diese Vorinformation, ob die Leistungen produktneutral im Zuge der ausgeschriebenen Schlosser-Bauleistungen ausgeschrieben werden müssen oder ob ein geeigneter Hersteller vorgeschlagen werden kann. Es ist nicht beabsichtigt, dass der Auftraggeber die Produkte selbst beschafft! Weitere Unterlagen, namentlich einige Fotos und Planungsdetails werden interessierten Herstellern gesondert per E-Mail- Anhang auf Anfrage, die interessierte Unternehmen ebenfalls an die unter Abschnitt I.1) benannte E-Mail-Adresse richten, unverzüglich zur Verfügung gestellt.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.