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Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb 055-24-00213: BLB NRW BI/ WE 3651 / Finanzamt Detmold / Neubau / Generalplanung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Niederlassung Bielefeld des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt im Rahmen des Projektes Neubau des Finanzamts in Detmold Leistungen zur Generalplanung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aus. Das ausgeschriebene Leistungsbild enthält Leistungen der Objektplanung Gebäude, der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung und der Bauphysik. Über die Leistungsbilder der HOAI hinaus, werden Beratungsleistungen für den Brandschutz ausgeschrieben. In die Projektumgebung gehören neben dem hier ausgeschriebenen Generalplaner noch ein BNB-Koordinator, der BIM-Manager und ein Projektsteuerer sowie weitere Fachplanungen. Die Maßnahme ist unter der Berücksichtigung der Erreichung einer BNB Silber Zertifizierung zu steuern.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutzberatung) für den Neubau des Finanzamts Detmold.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier TED EU
Bestehender Vertrag modifiziert
3 Veröffentlichungen
- 13.03.2025 Original-Veröffentlichung
- 13.03.2025 Im Rahmen des Neubaus des Finanzamts Detmold ist die Erstellung eines Baugrundgutachtens erforderlich. Die Notwendigkeit wurde im Zuge der Leistungsphasen 1+2 erkenntlich, da die Beschaffenheit des Baugrundes weitere Untersuchungen erfordert. Gemäß §132 Abs. 3 GWB ist die Vertragsänderung ohne neues Vergabeverfahren zulässig, weil die Summe aller Nachträge < 10 % der ursprüngl. Auftragssumme beträgt. aktuell
- 12.03.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.939 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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