AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 19:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4c76220a-07ea-47e8-b115-933bf2ca8a63/

Lieferung Baumaterialien 2025

Notice-ID: 4c76220a-07ea-47e8-b115-933bf2ca8a63 · Procedure-ID: fbf8c993-bb9c-41f2-b3f8-1894d6b9e1fa

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Magdeburg
Veröffentlicht
24.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
14000000 — Bergbau, Steinbruch und Mineralien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
605.423 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferungen von 2000t natürlichen Wasserbausteine. Die Anlieferung der Wasserbausteine zum Löschplatz an der Elbe, dem Elbe-Lübeck-Kanal und der Müritz-Elde-Wasserstraße erfolgt per Binnenschiff. . Für die Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Ufer- und Strombauwerken, als Trennlage oder Filter ist Geovlies für den späteren Einbau an die Außenbezirke Grabow, Parchim und Waren des WSA Elbe zu liefern. Der Einbau erfolgt durch das Personal des WSA Elbe. Die Lieferung der Geotextilien ist per LKW vorgesehen Vlies: 2600 m² Sandsäcke: 1700 Stück Big Bag: 40 Stück biaxiales Geogitter: 1200 m²

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Ende
30.06.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
BPH Baustoff- Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co.KG · C&D ölservice GmbH
Vertragsabschluss
14.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).