AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rechtsberatung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Entwicklung und Nutzung der Software NEO Niedersachsen
Stammdaten
- Auftraggeber
- MK Niedersachsen, Hannover
- Veröffentlicht
- 17.02.2026
- Frist (Submission)
- 16.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79110000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 953.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Für das MK soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden. Der Auftrag setzt die sichere Anwendung der einschlägigen Rechtsordnung von der EU-Richtlinie Datenschutz-Grundverordnung über nationale Datenschutzgesetze sowie bundesweiter und für Niedersachsen gel-tender Rechtsprechung voraus. Die Beratung des MK umfasst insbesondere die Fortschreibung des Daten-schutzkonzepts, der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die lückenlose Dokumentation datenschutzrechtlicher Vorgaben, einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen zu bestehenden Rechtsgrundlagen sowie zu einer ggf. notwendigen Änderung oder Erweiterung dieser. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 1 Jahr
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.04.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.