AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4ca01ce8-cb7d-4a9e-8c77-35cef11a7fd1/

Quantitative Ad-hoc Befragungen mittels Marktforschungsplattform

Notice-ID: 4ca01ce8-cb7d-4a9e-8c77-35cef11a7fd1 · Procedure-ID: 080721e7-a14a-43e3-9fde-2775c7a521a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
25.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79310000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag ist als Rahmenvertrag ausgestaltet und beinhaltet die Durchführung verschiedener quantitativer Ad-hoc Studien über ein eigenes Online-Panel. Der AN unterhält für die TK ein eigenes Marktforschungspanel, in dem die Probanden über eine Datenbank verwaltet werden. Der AN muss ein digitales Tool (Marktforschungsplattform) bereitstellen, welches der TK dabei hilft, Daten über Märkte, Verbraucher und Wettbewerber zu sammeln, zu analysieren und zu interpretieren. Diese Plattform bietet eine Vielzahl von Funktionen und Dienstleistungen an, die es der TK ermöglichen sollen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Strategien zu entwickeln. Insbesondere werden die Ergebnisse der durchgeführten Studien als Dashboard in der Marktforschungsplattform des AN dargestellt.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Wochen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).