AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19209a3c88f-64b84c6976a2bf7c) · Abgerufen am 27.10.2026 19:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4d7b9999-568e-4f43-b221-b75523583d8a/

Sicherheitsdienstleistungen beim Land- und Amtsgericht Hanau sowie Amtsgericht Gelnhausen

Notice-ID: 4d7b9999-568e-4f43-b221-b75523583d8a · Procedure-ID: 1def9aef-c99b-4dd3-b150-ffcbed290192

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-, Wiesbaden
Veröffentlicht
29.10.2024
Frist (Submission)
29.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle) Land- und Amtsgericht Hanau (Los 1) und Amtsgericht Gelnhausen (Los 2)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Land- und Amtsgericht Hanau

Erfüllungsort
Hanau

Los 2 — Amtsgericht Gelnhausen

Erfüllungsort
Gelnhausen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
29.02.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).