AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=564302) · Abgerufen am 13.09.2026 23:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4da5561c-8535-4b17-aedb-c07ca2658351/

AA - Fortführung der historischen Aktenedition des Auswärtigen Amts

Notice-ID: 4da5561c-8535-4b17-aedb-c07ca2658351 · Procedure-ID: ef93adbf-c2b9-4ad8-b2ad-8da84ba25624

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Brandenburg an der Havel
Veröffentlicht
15.12.2023
Frist (Submission)
22.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
22120000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Das Auswärtige Amt plant die Fortführung seiner Edition der "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland". Ausgewählte und kommentierte Dokumente zur deutschen Außenpolitik, hauptsächlich aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amts werden fortlaufend herausgegeben. Jedes Jahr erscheinen zwei bis drei Bände für den jeweils 30 Jahre zurückliegenden Jahrgang, immer entlang der 30-Jahre-Frist nach Bundesarchivgesetz. Die Auflage der Papierausgabe umfasst 500 Exemplare; dazu kommt eine Online-Ausgabe.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2031

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).