AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f301fa2-fb35-4e32-a82c-b595e61a7cca/

Generalplanerleistungen für den „Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin (VOEK 304-25)

Notice-ID: 4f301fa2-fb35-4e32-a82c-b595e61a7cca · Procedure-ID: 65130770-efc4-4078-80c0-6ab1bf4dbed6

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berlin
Veröffentlicht
27.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
37.562.784 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungen der Generalplanung für den Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit den folgenden Leistungsbildern: - Objektplanung für Gebäude - Objektplanung für Freianlagen inkl. Leistungen zur Verkehrsplanung - Tragwerksplanung und fachspezifische Abdichtungsplanung - TA E (KG 440-460) + Medientechnik - TA M (KG 410-430 + 470-480) inkl. Küchenplanung - Brandschutzplanung - Thermische Bauphysik - Baugrubenplanung - Bau- und Raumakustik - Lichtplanung - Beratung Barrierefreiheit - Wegeleitsystem - Möblierungsplanung - BIM-Koordination - Fassadenplanung - Planungsbegleitende Vermessung

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
28.02.2033

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
26.03.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).