Nördliche Fuß- und Radwegbrücke über die Weser in Hameln
Stadt Hameln · Hameln · Niedersachsen
Beschreibung
Die Stadt Hameln plant im Zuge ihres Masterplans "Green City Plan" (GCP) Maßnahmen für das Verkehrsnetz mit Verbesserungen der Nachhaltigkeit und Verringerung der Emissionen. Ein Teil hierfür ist der Ausbau des Radverkehrsnetzes. Einer der Schritte hierfür ist die Verlegung des Weserradweges am rechten Ufer parallel zur Fischbecker Landstraße. Hier wurde der bestehende Abschnitt in die Weseraue verlegt. Diese weitere Querung der Weser durch einen Neubau einer Fußgänger- und Radwegbrücke spielt eine zentrale Rolle im Rahmen des GCP-Masterplans und soll nun realisiert werden. Das neue Brückenbauwerk nördlich der Hamelner Innenstadt schafft die Verknüpfung mit dem Vorzugsroutennetz und hilft, den Verkehr emissionsfreier zu gestalten. Mit dieser neuen Weserquerung ließen sich Wegeverkürzungen von etwa 30 bis 40 % mit dem Fahrrad erzielen. Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde die Variante "H" (Anbindung der Brücke auf Höhe der Fontanestraße) als Vorzugsvariante durch den Rat der Stadt Hameln festgelegt. Die Festlegung auf ein Tragsystem, Konstruktion und Materialität sowie die Gestaltung der zukünftigen Brücke erfolgte ausdrücklich nicht. Die räumliche Lage der Brücke ist jedoch durch den Ratsbeschluss vorgegeben. Neben dem Brückenneubau ist ein weiterer Bestandteil der Aufgabe die planerische Ausarbeitung der verkehrlichen Anbindung der Brücke an den bestehenden Weserradweg und die Fontanestraße. Weitergehende Baukosten als die in der genannten Machbarkeitsstudie ausgewiesenen liegen nicht vor und wurden lediglich grob geschätzt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Stadt Hameln vergibt Planungsleistungen für eine neue Fuß- und Radwegbrücke über die Weser (Neubau) im Rahmen ihres Green City Plan Masterplans.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Vergabe der auftragsgegenständlichen Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, bekunden die Bewerber ihr Interesse und weisen ihre Eignung nach. Die mit der Bekanntmachung festgelegten Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit werden anhand der dazu geforderten Nachweise durch den Auftraggeber geprüft. Per Auswahlverfahren wird eine begrenzte Anzahl Bewerber ermittelt und zur zweiten Stufe des Verfahrens, der Verhandlungsstufe, zugelassen. Die nichtberücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert. Die ausgewählten Bewerber -nun Bieter genannt- werden im weiteren Verfahren zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgefordert. Weiterhin werden sie aufgefordert, ihr Angebot dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. MEHRFACHBEAUFTRAGUNG: Der Auftraggeber möchte im Zuge der Vergabeverhandlungen die Herangehensweise der Planungsbüros an die Aufgabenstellung kennenlernen. Hierzu wird unter den eingeladenen Bietern eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Der Mehrfachbeauftragung liegt ausschließlich die politisch beschlossene Variante "H" bezogen auf die räumliche Anordnung zugrunde (siehe Machbarkeitsstudie). Der Auftraggeber stellt ein Bewertungsgremium zusammen, welches die eingereichten Angebote und Präsentationen auf Grundlage der mit der Bekanntmachung mitgeteilten Zuschlagskriterien bewertet. Anschließend werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen und auf Verhandlungen sowie die finale Angebotsabgabe zu verzichten. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
3–8 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.683 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.