AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 00:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4f8d5014-26a7-4e48-b881-d09649f9fb14/

Lieferung von Elektrofahrzeugen als Reise- und Logistikfahrzeuge der Funktion 030 für die Polizei NRW

Notice-ID: 4f8d5014-26a7-4e48-b881-d09649f9fb14 · Procedure-ID: 5ebb4517-fa3e-4cb1-8a6e-7007d8508c56

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, Duisburg
Bezugsberechtigte
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen; Vergabemarktplatz NRW
Veröffentlicht
23.06.2025
Frist (Submission)
24.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144900 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Land NRW beabsichtigt den Kauf von elektronischen Reise- und Logistikfahrzeugen. Im Zuge dieser Anschaffung beabsichtigt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) in einem offenen Verfahren Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Logistikfahrzeugen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen auszuschreiben.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).