AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 13:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4fab126e-e5cc-4ddc-8468-1d44481dda15/

139-460 RSD - Rathaus Sanierung Parkhaus Nord (Tiefgarage) hier: Aufzug

Notice-ID: 4fab126e-e5cc-4ddc-8468-1d44481dda15 · Procedure-ID: 03f07590-cd4d-4abe-ac11-f3d440f27f96

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Essen, vertreten durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, Essen
Veröffentlicht
23.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
open
CPV-Code
45313100
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragswert (geschätzt)
113.685 €
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt die GVE im Namen und im Auftrag der Stadt Essen die Aufzuganlage zur Rathaus Sanierung Parkhaus Nord (Tiefgarage) in Essen zu vergeben. Nähere Einzelheiten und Fristen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.04.2026
Ende
17.08.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.03.2026
Angebotsspanne
130.085 – 174.220 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 23.03.2026 (17 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 02.04.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 07.04.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).