AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kettenbaggerleistungen mit Rahmenvereinbarung, Wildbäche_FPO
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Deggendorf
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Frist (Submission)
- 15.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77111000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 328.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Flussmeisterstelle Postmünster, benötigt Baugeräte- und Facharbeiterleistungen für die Unterhaltung der Wildbäche, inclusive der Runsen und Seitengewässer, den dazugehörigen Hochwasserschutzanlagen, Kastengerinnen und Grundstücken. Neben Erd- und Entlandungsarbeiten sind hauptsächlich Steinsatzarbeiten mit Wasserbausteinen an Bauwerken (z. B. Sohlrampen, Fischwanderhilfen, Gewässerstrukturierungen) und Uferschutzeinrichtungen auszuführen. Ingenieurbiologische Maßnahmen (z. B. Totholzbau, Weidenspreitlagen) gehören ebenso zum Auftragsumfang wie Gehölzarbeiten an Gewässern/ Hochwasserschutzanlagen und Rekultivierungsarbeiten. Gehölzarbeiten haben hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Februar zu erfolgen, außer bei Sturmschäden bzw. Notfällen. Der Einsatz erfolgt entsprechend den Vorgaben der Flussmeisterstelle Postmünster. Die Baugeräte werden teilweise in steilem unwegsamen Gelände eingesetzt. Außerdem ist zum Erreichen der Baustelle des Öfteren das Gewässer als Zuwegung zu nutzen. Da die Baustellen zum Teil innerhalb von Ortschaften abzuwickeln sind, ist mit beengten Platzverhältnissen zu rechnen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2025
- Ende
- 31.05.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.