AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4V53AS/documents) · Abgerufen am 25.09.2026 10:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/51fa4860-4fb4-4050-b67c-455fdf0100fa/

Grundschule Lauenförde - Technische Ausrüstung AG 1-3,7+8 (HLS)

Notice-ID: 51fa4860-4fb4-4050-b67c-455fdf0100fa · Procedure-ID: dad48f68-acd2-4658-9428-2c98d460126c

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Boffzen, Boffzen
Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
11.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
227.754 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3, 7+8 gem. § 55 HOAI, LPH 1-9 sowie Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI sind zu erbringen. Zu dem Projekt wurde ein Architektenwettbewerb als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren durchgeführt (§ 3 (3) RPW). Die Planunterlagen des Entwurfsverfassers des 1.Preises - welche die Grundlage der weiteren Planung bilden - sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).