AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/296312) · Abgerufen am 26.08.2026 13:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5222b524-5f61-474b-8d3b-4480ebe11bba/

Sanierung der Kirche St. Vitus Karthaus-Prüll Regensburg

Notice-ID: 5222b524-5f61-474b-8d3b-4480ebe11bba · Procedure-ID: 3dfcefda-3ab8-4e04-af59-ced3766bcd4a

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
09.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212361 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

26E Spenglerarbeiten Baustelleneinrichtung Einbau Dachbleche und Regenrinnen Fassadenarbeiten (Einbau Regenfallrohre, Lieferung Kehlnocken, Einbau Schneefang, Taubenschutznetze etc.) Einbau Fensterbänke Anbaudächer (Spenglerarbeiten in kleinerem Umfang) Traufstreifen in Kupfer unterschiedlichen Zuschnitten ca. 140 m Hängedachrinne Kupfer ca. 140 m Regenfallrohr Kupfer ca. 150 m Kehlnocken Kupfer ca. 500 Stück Schneefang Vollkupfer ca. 160 m Taubenschutznetze ca. 16 Stück

Vertragslaufzeit

Beginn
12.02.2027
Ende
16.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).