AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0YFTB/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 12:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5241a9cb-c367-448e-b4ed-3c2a63e8c24c/

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz - "ASP - 60 km Elektrozaun zum Schutz vor Wildschweinen

Notice-ID: 5241a9cb-c367-448e-b4ed-3c2a63e8c24c · Procedure-ID: cf1dabfe-d86d-43a3-99da-c8ac1f22735d

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Mainz
Veröffentlicht
04.04.2025
Frist (Submission)
05.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34928200 — Transportmittel
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistung sind die Lieferung, die Einlagerung, der Transport, der Auf- und Abbau, der Betrieb sowie die Wartung einer elektrischen Umzäunung (Elektrozaun nebst Zubehör und weiteren Bestandteilen) mit einer Gesamtlänge von 60 km für die (zeitweise) Einfriedung eines oder mehrerer Gebiete im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung. Das Material soll während der Einlagerung gepflegt werden (insb. Batterien) und im Einsatzfall während der Standzeit hinreichend oft gewartet/kontrolliert, nötigenfalls nachgebessert und betriebsfähig gehalten werden. Nach Abschluss der Seuchenbekämpfung ist der Zaun vollständig abzubauen und ggf. wieder ordnungsgemäß einzulagern bzw. auf seine Kosten zu entsorgen. Vorrangig wird das Material für den Schutz vor ungehinderter Bewegung von Wildschweinen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest benötigt. Der Auftraggeber (Vertragspartner) fungiert als zentrale Beschaffungsstelle. Alle im Tierseuchenfall zuständigen rheinland-pfälzischen Behörden (Bezugsberechtigte) können aus dem Bestand des eingelagerten Materials Aufbauabrufe tätigen. Im Tierseuchenfall sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 AGTierGesG derzeit örtlich die Kreisverwaltungen zuständig. Für kreisfreie Städte sind die in Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AGTierGesG genannten Kreisverwaltungen zuständig. Die Lieferung des Materials ist binnen 30 Tagen nach Erteilung des Zuschlages zu erbringen. Das Material ist an einen geeigneten, vom Auftragnehmer zu organisierenden Standort in Rheinland-Pfalz zu liefern und dort durch den Auftragnehmer einzulagern. Der Aufbau und die nachfolgenden Leistungen werden aufgrund entsprechender Abrufe in Abhängigkeit vom Seuchengeschehen beauftragt. Das Land Rheinland-Pfalz verfügt bereits über Kapazitäten von Elektrozäunen auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen. Vor dem Hintergrund des dynamischen Seuchengeschehens sieht sich das Land aber veranlasst, mit dem hiesigen Vergabeverfahren weitere Kapazitäten zu beschaffen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers darauf, dass im Seuchenfall der Aufbau des Elektrozauns zwingend aus der mit ihm bestehenden Vereinbarung erfolgen muss. Die jeweiligen Einzelabrufe werden in Abhängigkeit vom Seuchengeschehen im Ermessen des Landes Rheinland-Pfalz bzw. der Bezugsberechtigten ausgeübt. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).