AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 02:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/53193c1b-ea86-49f4-bbfe-739a24ad6cd4/

Planung, Bau und Betrieb Flüchtlingsunterkunft Quickborn

Notice-ID: 53193c1b-ea86-49f4-bbfe-739a24ad6cd4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Quickborn, Quickborn
Veröffentlicht
04.06.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Unterbringung von Zuwanderern und Flüchtlingen sucht die Stadt Quickborn Ersatz für Wohncontainer auf eigenem Grundstück. Es wird dieses Modell angestrebt: Ein Anbieter soll über ein EU-weites Verhandlungsverfahren gefunden werden, der einen Teil des freigeräumten, stadteigenen Grundstücks im Erbbaurecht (30 Jahre) übernimmt und darauf in modularer Bauweise ein Wohngebäude für bis zu 50 Zuwanderer und Flüchtlinge (8-9 Wohngruppen à 6 Personen) plant, errichtet und betreibt. Nach Fertigstellung wird das Gebäude für 30 Jahre von der Stadt Quickborn zu einem festen Mietpreis angemietet. Die Vergabe dieser Leistung soll im Rahmen eines Verhandlungs¬verfahrens nach VOB/A mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (zweistufiges Verfahren) erfolgen. Die Bebauung auf dem ausgewiesenen Grundstück wird vorab durch den Auslober im Rahmen einer Bauvoranfrage grundsätzlich geklärt.

Vertragslaufzeit

Periode
360 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).