AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/53346e68-082e-4a99-ba97-8fae89596cab/

BIM und Digitaler Zwilling

Notice-ID: 53346e68-082e-4a99-ba97-8fae89596cab · Procedure-ID: 1bd0c2b5-ef0a-4575-af13-1b240c80abb4

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Straßenbau und Verkehr MV, Rostock
Veröffentlicht
01.07.2024
Frist (Submission)
01.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
495.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen des Projektes Digitaler Zwilling sollen die in der SBV verfügbaren/genutzten Daten interoperabel und kohärent zu einem harmonisierten Gesamtmodell kombiniert werden. Dieses Modell gliedert sich in räumlich definierte Teilmodelle, die ihrerseits den Kohärenzanforderungen des Gesamtmodells genügen. Über das Gesamtmodell werden z.B. automatisiert Muster von Ereignisfolgen erkannt und so die Voraussetzungen für eine maschinengesteuerte Identifizierung und Kategorisierung von Verhaltens- oder Eigenschaftsanomalien geschaffen, die im Folgenden automatisiert den zuständigen Stellen innerhalb der SBV zur Bearbeitung zugewiesen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Nachprüfungsstelle, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).