AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/54028eef-e56d-4cc4-8431-99ec3b4af421) · Abgerufen am 14.08.2026 20:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/54028eef-e56d-4cc4-8431-99ec3b4af421/

Wirtschaftsprüfer zur Prüfung Kommunaler Jahresabschlüsse

Notice-ID: 54028eef-e56d-4cc4-8431-99ec3b4af421 · Procedure-ID: 37d46d61-a406-4469-b4be-174b7564951b

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Kreisausschuss des Vogelsbergkreises -Amt für Revision und Kommunalaufsicht-, Lauterbach
Veröffentlicht
03.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse des/der: - Gemeindeverwaltungsverbandes FRGS 2018-2029 - Gemeinde Feldatal 2019-2029 - Stadt Romrod 2020-2029 - Stadt Grebenau 2019-2029 - Gemeinde Schwalmtal 2018-2029 nach Maßgabe der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie ggf. ergänzend des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Zugrundelegung der Prüfungsstandards des IDR und in Zweifelsfragen ergänzend des IDW.

Vertragslaufzeit

Periode
63 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
weisbach.finance WP/StB Frank Weisbach
Vertragsabschluss
13.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).