AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV - Mittagsverpflegung an städtischen Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München im Cook & Freeze Verfahren, 2025-2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2, München
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- Frist (Submission)
- 27.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 55520000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Das Blöckchenlos im Gebiet "links der Isar südlich" umfasst 12.976 Plätze in 120 Einrichtungen, die geschätzen Verpflegungsteilnahmen liegen bei ca. 2.712.720 für die gesamte Vertragslaufzeit. — Das Blöckchenlos im Gebiet "rechts der Isar" umfasst 8.985 Plätze in 85 Einrichtungen, die geschätzten Verpflegungsteilnahmen liegen bei ca. 2.061.453 für die gesamte Vertragslaufzeit. — Das Blöckchenlos im Gebiet "links der Isar nördlich" umfasst 5.605 Plätze in 56 Einrichtungen, die geschätzten Verpflegungsteilanhmen liegen bei bei ca. 1.284.834 für die gesamte Vertragslaufzeit. — Das Schalenlos im Gebiet "links der Isar südlich" umfasst 3.914 Plätze in 49 Einrichtungen, die geschätzten Verpflegungsteilnahmen liegen bei ca. 1.202.952 für die gesamte Vertragslaufzeit. — Das Schalenlos im Gebiet "recht der Isar" umfasst 3.754 Plätze in 48 Einrichtungen, die geschätzten Verpflegungsteilnahmen liegen bei ca. 1.153.776 für die gesamte Vertragslaufzeit. — Das Schalenlos im Gebiet "links der Isar nördlich" umfasst 3.105 Plätze in 31 Einrichtungen, die geschätzten Verpflegungsteilnahmen liegen bei ca. 954.309 für die gesamte Vertragslaufzeit.
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2025
- Ende
- 31.03.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.