AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=879853) · Abgerufen am 07.08.2026 05:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/552d498d-c7bc-48ca-8bbc-19c70ee8068d/

Forschungsprojekt zur Rezeption der Rahmenpläne für die Pflegefachassistenzausbildung der Fachkommission nach § 53 PflBG

Notice-ID: 552d498d-c7bc-48ca-8bbc-19c70ee8068d · Procedure-ID: 6d2f8b01-a974-442e-84b4-77eaa220e805

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
10.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73100000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

In der Rezeptionsstudie wird untersucht, wie Lehrende, Praxisanleitende und weitere ausgewählte Akteure die Rahmenpläne für die Pflegefachassistenzausbildung verstehen und anwenden, welche Stärken und Schwächen in Bezug auf Verständlichkeit, Praxisnähe und Anschlussfähigkeit bestehen und welche Auswirkungen die Rahmenpläne auf die (Weiter)Entwicklung schulinterner Curricula und einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne haben.

Vertragslaufzeit

Periode
26 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).