BV Südkreuz (a) - Blankenfelde (Dresdner Bahn), Vergabepaket 5: Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
VP 5 - Hauptbauleistungen in Mahlow incl. Flughafenanbindung; Oberbau- / Tiefbau sowie abschnittsweise Betontrog für die Fernbahn (200 km/h) und S-Bahn; Konstruktiver Ingenieurbau (4 Eisenbahnüberführungen, 1 Kreuzungsbauwerk, 1 PU); Stromschienenanlagen / Oberleitungsanlagen / weitere technische Ausrüstung (TK, LST, EEA); Umweltfachliche Maßnahmen (CEF/AFB/Ausgleichsmaßnahmen)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Hauptbauleistungen in Mahlow (Flughafenanbindung) inklusive Ober- und Tiefbau, Betontröge, Ingenieurbauwerke (Eisenbahnüberführungen, Kreuzungsbauwerk), Stromschienen- und Oberleitungsanlagen sowie weitere technische Ausrüstung.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.376 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
56 Veröffentlichungen
- 10.04.2026 VEA 323 - Infolge von Änderungen in der Planung müssen folgende Punkte entsprechend dem Regelwerk angepasst werden: • Lieferung und Montage von Hektometertafeln mit Streckennummer an allen Zuwegungen bzw. Türen der LSW 01, LSW 02, LSW 03, LSW 09 und LSW 10. • Lieferung und Montage von Rettungszeichen an Spannbetonpfosten im Gleisbereich zur Führung des Rettungsweges über die Gleise. • Lieferung und Montage der Beschilderung „Fremdpotenzial im Handbereich“ an den LSW 01 (BW 619), LSW 02 (BW 620) und LSW 03 (BW 621). • Lieferung und Montage der beidseitigen Beschilderung „Isolierfeld“ an der LSW 10 (BW 606), einschließlich der anliegerseitigen Kennzeichnung. Die genannten Leistungen sind im Hauptleistungsverzeichnis nicht enthalten und stellen daher geänderte bzw. zusätzliche Leistungen dar. Sie sind in Abstimmung mit der Bauüberwachung sowie unter Einhaltung der einschlägigen technischen Regelwerke, der Ausführungsplanung und der Vorgaben des Rettungs- und Zugangskonzeptes auszuführen. VEA 324 - -Abdichtung Pfahlköpfe LSW 10.3 mit PCC-Mörtel -Materialisierung und Einbau von Aluminiumelementen im Bereich der LSW 10.3 parallel zur Straße gemäß den Straßenbaunormen VEA 326 - -Verwendung von Aluminiumelementen gemäß den Straßenbaunormen im Bereich der LSW 11 parallel zur Straße Glasower Damm (Sicherung der Elemente vor Herausfallen mittels Seilsicherung) -Herstellung eines Isolierfedes der LSW 10.2 als Trennung zwischen dem geerdeten und nicht geerdeten Bereich -Herstellung eines Sockelgrabens der LSW 01 VEA 327 - Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Bauablaufs und zur Herstellung der vertraglich geschuldeten Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage der EÜ Mauerweg (LV09) muss die Ausführung der nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Leistungen druchgeführt werden. Anzuordnende Leistungen: • Rückbau und Entsorgung der vorhandenen Plattenstraße im Bereich Mauerweg (inkl. fachgerechter Entsorgung des Haufwerks 410 Beton gemäß AVV 17 01 01). • Herstellung der Böschung entlang des Trogbauwerks zur Anbindung an das bestehende Gelände (soweit nicht bereits durch LV 9 Pos. 05.04.0020 abgedeckt). • Herstellung der Mulde am Böschungsfuß. • Andecken von Oberboden sowie Herstellung der Rasenansaat im Bereich der Außenanlagen. VEA 329 - -Herstellung des Lückenschlusses der Bestands-LSW-Pfosten gemäß Konzept -Erforderlicher Flächenausgleich als Grundlage für die Rasenansaat VEA 330 - geänderte und zusätzliche Leistungen in Planung und Bauausführung für die o.g. LSW VEA 331 - Wiedererrichtung des Balancierpfades inkl. Spedition und Montage VEA 332 - -Herstellung bauzeitliche Stromversorgung nach Abbrucharbeiten bis Beginn Tiefbauarbeiten Parkplatz -Herstellung endgültiger Netzanschluss
- 23.01.2026 MKA 320 Wie bereits zur AvL 292 erläutert, kommt es im Zusammenhang mit der Detaillierung bzw. Feinabstimmung zur AP für den Kabeltiefbau zu geänderten/zusätzlichen Leistungen bei der Dimensionierung des Kabelgefäßsystems. Daraus resultieren auch zusätzliche Planungs- und Bauleistungen für den damit erforderlichen Kabeltiefbau. Vor diesem Hintergrund ist für die Errichtung des dafür benötigten Kabelgefäßsystems, die Ausführung der folgenden Planungs- und Bauleistungen erforderlich: • Lieferung und Einbau Betonkabelkanal BKK Gr. III i. F. zwischen der EÜ Trebbiner Straße, km 17,033 und dem Kabelschacht 27.0-1-L bahnlinks (ca. 460,00 m), anstelle der im Vertrags-LV enthaltenen Betonkabelkanäle der Größe Gr. II / IIIa. Dies betrifft ebenfalls die hierbei benötigten Mehrlängen für den KK. Weiterhin stellte sich im Zuge des Rückbaues von bauzeitlichen Kabelkanälen heraus, das diese aus glasfaserverstärkten Kunststoffen bestehen. Eine Abrechnung für Transport und Entsorgung über die nach Bauvertrag vorgesehene Abfallkategorie AVV 170203 (Kunststoff) ist somit nicht möglich. Statt dessen ist wie folgt zu verfahren: • Transport und Entsorgung Gemischte Bau- und Abbruchabfälle AVV 170904 anstelle der nach Vertrag-LV ursprünglich vorgesehenen Transport und Entsorgung Kunststoff AVV 170203: für LV 01 - 26,00 to und für LV 03 – 12,00 to
- 07.01.2026 319-Während der Errichtung der PT Mahlows wurden verschiedene geänderte / zusätzliche Leistungen erforderlich, um die Errichtung des Tunnels sowie den Ausbau des Tunnels fortzuführen und abzuschließen. Dazu zählen die folgenden Leistungen: -Verschluss und Sicherung der Bestandsdecke zum Lückenschluss und Abdichtung des Tunnels -Richten der Bestandsgeländer, um den Fußgängerverkehr zu gewährleisten -Montage und Rückbau des Unterbaus für den Fliesenbelag -Herstellung einer Unterfangung während der Ramm- und Aushubarbeiten
- 17.11.2025 VEA 318 Gemäß den Vorgaben und Konzept von S&R muss Havariekonzept für ESTW A Glasower Damm in 3. Baustufe für den Endzustand angepasst werden.
- 13.11.2025 AvL317: Lieferung sowie Einbau der Lärmschutzwand-Pfosten über 5,00 m über SO der LSW 10.3 entspr. den statischen und konstruktiven Erfordernissen gemäß baufreigegebener AP. // AvL311: Beistellung einer zweiten Bauspitze inkl. Arbeitsbühne für die Sperrpause 24.10.2025 bis 25.10.2025
- 06.11.2025 VEA 312 - Gemäß den Vorgaben zur Abnahme der Signalanlagen im Bereich ESTW A Marienfelde / Glasower Damm sind unter Beteiligung des Abnahmeprüfers Signalschau- und Blockprobefahrten erforderlich. aktuell
- 28.10.2025 AvL 185 Die Planung und Realisierung der Schnittstellen ist bereits bei VP 6 gebunden. Eine technische Trennung dieser zusätzlichen Leistungen ist sinnvoll nicht möglich, da nicht beherrschbare Schnittstellen geschaffen werden. Die Erbringung der geänderten Leistungen durch einen weiteren AN ist nicht möglich, da die Leistung Hauptauftragsleistung ist. Es würde ein erheblicher Koordinierungsaufwand entstehen. Wegen der engen Taktung käme es zu Verzögerungen, Sperrpausen wären nicht nutzbar. AvL 312 Gemäß der Richtlinie 892 sind die LST-Anlagen (Weichen, PZB-Magnete und Achszähler) unmittelbar vor der kommerziellen Inbetriebnahme der Dresdner Bahn einer erneuten Inspektion zu unterziehen. AvL 314 Herstellung von zusätzlichen Einfriedungen von Bahnanlagen. AvL 316 Abriss eines ehemaligen Lagergebäudes am Bf. Mahlow zur Realisierung von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen.
- 01.09.2025 VEA 310 - Berücksichtigung der ergänzenden Vorgaben bzgl. der vorgesehenen Forstpflanzungen von der zuständigen Forstbehörde.
- 29.08.2025 Infolge der konstruktiven Änderungen am Kreuzungsbauwerk Berliner Außenring durch das Nachbarvergabepaket VP6, sind Anpassungen an der Planung der LSW03 im VP5 erforderlich. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Lage und Ausführung einzelner Bauteile und führen zu zusätzlichen sowie geänderten Planungsleistungen, die über das vertraglich vereinbarte Leistungssoll hinausgehen: • Grundlagenermittlung (Lph. 1): Ermittlung der Planungsgrundlagen • Vorplanung (Lph. 2): Entwicklung einer technischen Lösung zur Erhaltung der Pfosten 209 und 210 sowie des Sockels S22 • Entwurfsplanung (Lph. 3): zeichnerische Darstellung der Lösung mit Verschiebung und Verziehung der Felder gemäß Ril 804.5501 sowie Anpassung des Sockels 23 • Ausführungsplanung (Lph. 5): Umsetzung der Änderungen in die Planunterlagen Anhand von abweichenden fachlichen Einschätzungen im Rahmen der Planerstellung und Freigabeprozesse zur Beschilderung der Lärmschutzwand 03, gibt unterschiedliche Auffassungen zur Positionierung und Ausführung der Schilder an den Isolierfeldern 196 und 210 sowie im Bereich des sogenannten „Blanken Leiters“. Es gab nun eine neue Festlegung zur Neubeschilderung: • Demontage der vorhandenen Isolierfeldschilder an den Isolierfeldern 196 und 210 der Lärmschutzwand 03, sowohl Anlieger als auch gleisseitig. • Montage neuer Isolierfeldschilder ausschließlich auf der gleisseitigen Seite gemäß den aktuellen Vorgaben. • Zusätzlich sind im Bereich des „Blanken Leiters“ zwei neue Warnschilder gemäß den Anforderungen der zuständigen Fachprüfer zu montieren. Infolge nicht dokumentierter Medienleitungen im Baugrund kommt es zu einer Überschneidung mit den vorgesehenen Regelgründungen. Somit soll, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Regel- bzw. Eckpfosten nun ein Lückenschluss mittels Kragarmpfosten erfolgen. Die erforderlichen Leistungen sind: • Anpassung der Gründungsart: Statt der ursprünglich vorgesehenen Regel- bzw. Eckpfosten ist ein Lückenschluss mittels Kragarmpfosten vorzunehmen. Die Positionierung und statische Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Medienleitungen. • Geänderte Ausführungsplanung: Die Ausführungsplanung ist entsprechend anzupassen. Insbesondere sind die neuen Pfostenstandorte, die Auskragungslängen sowie die Anschlussdetails darzustellen. • Statische Nachweise: Für die geänderte Konstruktion sind statische Nachweise zu erbringen, die die Tragfähigkeit und Standsicherheit der Kragarmlösung belegen. • Bauausführung der Kragarmpfosten: Lieferung und fachgerechte Montage der Kragarmpfosten gemäß den aktualisierten Ausführungsunterlagen. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und unter Einhaltung der einschlägigen technischen Regelwerke zu erfolgen. Die aufgeführten Leistungen sind so nicht im HLV aufgeführt und müssen demnach zusätzlich angeordnet werden.
- 28.08.2025 Aufgrund der Abnahmeniederschriften aus Bauzustand G2.300 und durch Änderungen in der PT1 Planung für den Bauzustand G3.000 haben sich zusätzliche Leistungen ergeben, die bis zur Inbetriebnahme des Bauzustands G3.000 erbracht werden müssen.
- 11.08.2025 AvL292: Im Zusammenhang mit der Detaillierung bzw. Feinabstimmung zur AP für den Kabeltiefbau Endzustand in der Mahlower Kurve bzw. Dresdner Bahn kommt es zu zusätzlichen Leistungen beim Kabeltiefbau. Vor diesem Hintergrund ist die Ausführung der folgenden Planungs- und Bauleistungen erforderlich: LV2: A) Zusätzliche Lieferung und Einbau von Kabelschranksockeln für den KS581900 km 27,789 und KS582100 km 27,524 aus Beton und Austausch der vorhandenen Kabelschachtabdeckungen Gr. VII ohne KVZ-Aussparungen durch eine Kabelschachtabdeckung mit KVZ-Aussparung zur Montage der Kabelschranksockel B) Zusätzliche Herstellung einer Verbindung aus Kabelschutzrohren 4DN110, Kabelschächten Gr. VII, Schachtanschlussbausatz Gr. II und Kabelkanal BKK Gr. II i.F. vom Standort KS571400 km 14,647 zum Ende Kreuzungsbauwerk Süd km 27,288 für die Verlegung der Stammkabel S5712.10, S5712.30. S5712.50 zum KS582100 km27,524 und weitere Stichkabel C) Für die Umfahrung von Einbauten und die Anbindung von Gleisschaltmitteln an die Betonkabelkanaltrasse sind analog wie im LV1 entsprechende Gehrungsschnitte und Ausschnitte herzustellen sowie die benötigten Kabelschutzrohre flexibel DN50 und DN110 zu verlegen. LV1: A) Lieferung und Einbau von Kabelschranksockeln für den KS570400 km 16,258, KS570800 km 17,332, KS57100 km 17,493 und KS571400 km 17,647 aus Beton; Austausch der vorhandenen Kabelschachtabdeckungen Gr. VII ohne KVZ-Aussparung durch eine Kabelschachtabdeckung mit KVZ-Aussparung zur Montage der Kabelschranksockel am KS17.6-2-L km 17,647 für KS571400; Lieferung und Einbau Kabelschacht Gr. VII sowie Schachtanschlussbausätze Gr. I am km 16,258 für KS570400 B) Lieferung und Einbau von Kabelschächten Gr. V für KS17.0-2-R km 17,042, KS17.2-1-L und KS17.2-1-R km 17,215; Lieferung und Einbau eines Kabelschachtes Gr. IX mit KVZ – Aussparung für LS27.0-1-L km 17,042; Herstellung von Querungen 3x5DN110 und 3x4DN110 jeweils in Betonummantelung am km 17,332 und km 17,493 C) Lieferung und Einbau eines Betonkabelkanals MBR Gr. I auf dem bahnlinken Randbalken der EÜ L76, einschließlich eines MBR Absenkers und eines MBR Anhebers zur Überbrückung des Höhenversatzes auf der Nordseite D) Lieferung und Einbau von Einfassungsrahmen und Geländern am KS17.6-2-L und KS571400 // AvL298: Um den Anforderungen an Arbeitssicherheit, Inspektionsfähigkeit sowie eine sichere Eigen- und Fremdrettung zu gewährleisten, ist eine bauliche Anpassung der beiden bestehenden nordwestlichen Zugangsbauwerks am Bewässerungsüberleiter erforderlich. Die aktuellen Einstiegsschächte entsprechen nicht den sicherheitsrelevanten Anforderungen und werden somit als unzulässig eingestuft. • Abbrucharbeiten • Herstellung Pflasterfläche • Deckelumgestaltung Die aufgeführten Leistungen sind so nicht im HLV aufgeführt und müssen demnach zusätzlich angeordnet werden. // AvL301: Freischnitt der Bestands-LSW sowie Bodenverfüllung zwischen der Bestands-LSW und der LSW 10.1 im Bereich der KITA/ des Wohnparks.// AvL305: Ganzheitliche Risssanierung der im Zuge der Beweissicherung dokumentierten Risse in dem Kita-Gebäude der Kita "Kleine Strolche". // AvL307: Im Zusammenhang mit dem kontinuierlichen Baufortschritt der Oberleitungsmontage, sind auch die 15kV-Mittelspannungskabel Grk1, 2, 11, 12 zwischen Schaltposten Glasower Damm und Aufführungsmasten 27-15 und 27-16 instand zu setzen, im Zuge der 15-kV Bautätigkeiten. // AvL308: Herstellung der Beleuchtungsanlage entsprechend der geänderten Ausführungsplanung
- 02.07.2025 AvL 297: Herstellung der Flächenbegrünung mittels Spitzansaat/ Nassansaat // AvL 299: Lieferung und Einbau einer Brückenabdichtung zwischen den Aluminiumelementen der LSW und dem Ingenieurbauwerk für die LSW 02, 03, 06, 07 und 10.1
- 17.06.2025 VEA 295 - Die LST-Kabelbestände aus den vorangegangenen Bauzuständen waren im Kabellager der ARGE VP6 gelagert und wurden von VP6 gesichert und überwacht. Um die Nutzung der Kabelbestände zu optimieren, wurden Teile dieser Kabeltrommeln der ARGE VP5 für die kommenden Bauzustände zur Verfügung gestellt und dokumentiert. Eine Überwachung und sichere Lagerung dieser Kabeltrommeln durch VP6 war aus vertraglichen und logistischen Gründen nicht möglich. Die Kabel mussten daher von VP5 in einem separaten Kabellager überwacht und gesichert werden. Die Kabel wurden aus dem Kabellager von VP6 in das Kabellager der BASA Mahlow gebracht und eingezäunt. Die ARGE VP5 hat die Verantwortung für das Lager durch Videoüberwachung und andere Sicherheitsmaßnahmen übernommen. Um die LST Signale für die Instandshaltung zugägnglich zu machen, ist es notwendig, Böschungsverbreiterung mit Einfassungsrahmen aus Beton (inkl. Geländer) herzustellen, so dass der Rettungsweg entsprechend den Vorgaben (mit Breite 0,80 m) - aufgrund des Höhensprungs vom Gleis und der daraus resultierenden Böschung - profilfrei hergestellt werden kann.
- 05.06.2025 VEA 294 - Laut Hauptvertrag war ursprünglich an den Pfeilerscheiben der EÜ L76 ein Fahrzeugrückhaltesystem mit der Schutzklasse H1 W1 vorgesehen. Jedoch ergibt sich aus den geltenden Vorschriften sowie der aktuellen Planung die Notwendigkeit, stattdessen ein System der Klasse H2 W2 einzusetzen. Um den technischen Anforderungen gerecht zu werden, sind zudem entsprechende Übergangskonstruktionen zu errichten. Des Weiteren ist infolge einer Inspektion des FB KIB, die Forderung nach der Errichtung einer Absperrung mittels Füllstabgeländer auf dem Kappenstreifen zwischen Lärmschutzwand und Geländer auf beiden Widerlagerseiten aufgekommen. Da diese Leistung nicht im HLV sowie in der EP vorgesehen war, wird der AN mit der Umsetzung beauftragt.
- 09.05.2025 VEA 268 - Im Zusammenhang mit der Detaillierung bzw. Feinabstimmung zur AP der Planpakete 1005.01 und 1010.07 für den Bahnkörper/Oberbau Enddzustand in der Mahlower Kurve (in Abstimmung mit geotechnischen PSV und BVB), kommt es zu zusätzlichen Leistungen beim Erdbau/Tiefbau und EntwässerungKabeltiefbau. Vor diesem Hintergrund ist die Ausführung der folgenden Planungs- und Bauleistungen erforderlich: . Qualifizierte Bodenverbesserung Gleis 2 km und Gleis I km 27,284 - 27,918 Tragschicht KGI 35cm: Gleis 2 km 27,400 - 27,918 und Gleis I km 26,698 - 26,746 und Tragschicht KG2 35 cm: Gleis 2 km 26,945 - 27,400 Einbau und Lieferung von Mineralstoffgemisch KG2 für Randwege 2. 3. 4. 5. 6. 7. Einbau einer 10 cm starken Zwischenschicht aus KGI zur Ableitung des anfallenden Wassers in den Bahngraben Herstellen eines Sickergrabens von km 27,535 — 27,689 mit einer Grabenbreite von Im und einer Abdeckung aus KG2 Herstellung eines verrohrten Sickergrabens vom km 27,689 — 27,858 mit einer Grabenbreite von Im und Rohrleitungen DN 300TP und DN 400 TP VEA 290 - Zusätzliche Planungsaufwendungen (Umplanung) sowie bauliche Realisierung der LSW 10.2 an 4 Signalstandorten zur Aufhebung der Kollision zwischen LSW und Signal (Aufweitung der LSW-Ausbuchtungen). VEA 291 - Kürzung des Gründungsrohres 271 der LSW 10.1 inkl. angepasste Plannung.
- 25.03.2025 AvL286: Festlegung eines neuen Vertragstermines für den G2.100 (neu G2.300) mit IBN zum 02.06.2025 sowie damit einhergehend die Absicherung der termingerechten Umsetzung des Bauzustandes G2.300 und die zwingende Einhaltung und Gewährleistung der dafür wichtigen LST Baufreiheitstermine. // AvL287: Im Zusammenhang mit der Risikobewertung zum Einsatz des DGS bei den Stopf- und Richtarbeiten auf der Strecke 6135 + 6151 und dem grundsätzlichen Anwendungsverbot des DGS auf Ingenieurbauwerken, wurde AG-seitig folgende Festlegung getroffen: • Entfall des DGS–Einsatzes bei den Stopf- und Richtarbeiten der Gleise und Weichen der Strecke 6135 und 6151, aufgrund der Risikobewertung zum DGS–Einsatz auf Ingenieurbauwerken und hier auch beim BSO/MK • Berücksichtigung von Belastungsfahrten und des Belastungsstopfgangs (in Abhängigkeit von der Gleislage) - im weiteren Bauablauf. Zu diesem Zweck werden AG-seitig Belastungsfahrten organisiert, indem durch Erzeugung von dynamischen bzw. statischen Vorbelastungen auf den neu, errichteten Gleisen und Weichen, eine Steuerung des Konsolidierungs- bzw. Setzungsverhaltens erzielt werden soll. // AvL288: Lieferung sowie Einbau der Lärmschutzwand-Pfosten LSW 10.2 entspr. den statischen und konstruktiven Erfordernissen gemäß baufreigegebener AP inkl. erforderlicher stahlbautechnischer Kammermaßverkleinerung für die Pfosten ab der Baureihe HEM 260.
- 17.03.2025 285- Bei der fachtechnischen Prüfung der LSW 03 auf dem Kreuzungsbauwerk Berliner Außenring wurden zusätzliche Auflagen sowie daraus resultierende Arbeiten festgestellt. Diese neuen Anforderungen und Tätigkeiten sind bisher nicht Teil der vertraglichen Vereinbarungen, was zu einer Erweiterung des ursprünglichen Projektumfangs führt. Daher müssen diese neuen Arbeiten und Auflagen separat betrachtet und vertraglich geregelt werden, um eine ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung sicherzustellen. • Kompletter Rückbau LSW 03 zwischen den Pfosten 210 bis 234 • Korrektur der schiefgestellten Pfosten • Sanierung der entstandenen Schäden in dem o. g. Bereich • Ausführung des LSW-Bereichs nach geltendem Regelwerk bezogen auf die Ausführung als Stahlüberbau (Ril 804.9060 A05 + Forderungen Ril 804.5501 und Produktfreigabe des LSW-Elementes beachten) • Erarbeiten einer konstruktiven Lösung zum Verschließen des Spalts zwischen Betonsockel sowie Widerlager gemäß Regelwerk • Verschließen der Fuge zwischen Fußplatte Pfosten und Gesimsblech mittels zugelassener Verfahren Die aufggeführten Leistungen sind so nicht im HLV aufgeführt und müssen demnach zusätzlich angeordnet werden
- 20.02.2025 276 - geänderte Ausführung im Bereich der Pfosten Nr. 65 bis 69 – LSW 10.1 280 : Zusätzliche Planungs- und Bauleistungen am KrBw – NOK 275 - 275 - Vorbereiten-EÜ-Begutachtung
- 03.02.2025 VEA 258: Gemäß Punkt 0.2.5 Absatz 15 der Baubeschreibung sind alle im Baubereich befindlichen Leitungen gegen Beschädigungen zu sichern. Die Sicherheitsmaßnahmen können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die genaue Lage der Leitungen bekannt ist. Da die Lage der Leitungen in den Unterlagen des Betreibers nicht verzeichnet war, ist beim Auffinden der Leitung ein Schaden entstanden. Dieser Schaden resultiert daraus, dass die Leitung nicht gemäß den anerkannten Regeln der Technik verlegt wurde. Somit muss eine neue Trinkwasserleitung nach geltendem Regelwerk im Bereich des Bahnhofes Mahlow von Empfangsgebäude bis zur Schadstelle der TWL im Bereich des Aufsichtsgebäudes geplant sowie gebaut werden. VEA 274: Bausoll laut Entwurfsplanung: Im Abzweig Glasower Damm Nord war der Mast 226.2 am Weichenanfang der Weiche 702 als Betonabspannmast (B5 Mast) vorgesehen. Bauist laut baufreigegebener Ausführungsplanung C)LA Planpaket 1305.01: In der Phase der Ersterstellung der Ausführungsplanung Oberleitung, musste der Bereich Abzweig Glasower Damm Nord mehrfach umgeplant werden. Es gab, wegen der sehr engen räumlichen Verhältnisse einige Konflikte mit Lärmschutzwänden, Tiefenentwässerung, Kabeltiefbaubauteilen etc.. Im Rahmen dieser neuen Konzepte ist ein Großteil der Oberleitungsmaste in seinen entwurfsgeplanten Standorten verschoben worden. Neue Maste kamen dazu bzw. Maste stehen an anderen Standorten. Eine Umbenennung der Maste im Bereich wurde erforderlich. So ist in diesem Zusammenhang auch der Mast 222 umbenannt worden. Der Mast 222 hieß in der Ausschreibung noch 226.2 und stand etwa 17,0 m weiter entfernt von der Weiche 702. Durch die Verschiebung des Maststandortes in Richtung der vorgelagerten Weiche 701 ist der Gleisabstand zwischen dem bahnrechten Hauptgleis und der abzweigenden Mahlower Kurve geringer geworden. Der ursprünglich vorgesehene B5 Betonabspannmast hätte nicht mehr in den neuen Bauraum gepasst. Es musste ein schlankerer Mast mit gleichen statischen Eigenschaften gefunden werden. Die Auswahl fiel auf einen Doppelstahlprofilmast (Peiner). Die Ausführungsplanung OLA wurde entsprechend umgesetzt und durch den AG baufreigegeben. Im LV des Hauptvertrages gibt es für die nun notwendigen Positionen des "Standardleistungsverzeichnisses der OLA" keine Positionen zur Abrechnung.
- 14.01.2025 AvL258: Gemäß Punkt 0.2.5 Absatz 15 der Baubeschreibung sind alle im Baubereich befindlichen Leitungen gegen Beschädigungen zu sichern. Die Sicherheitsmaßnahmen können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die genaue Lage der Leitungen bekannt ist. Da die Lage der Leitungen in den Unterlagen des Betreibers nicht verzeichnet war, ist beim Auffinden der Leitung ein Schaden entstanden. Dieser Schaden resultiert daraus, dass die Leitung nicht gemäß den anerkannten Regeln der Technik verlegt wurde. Somit muss eine neue Trinkwasserleitung nach geltendem Regelwerk im Bereich des Bahnhofes Mahlow von Empfangsgebäude bis zur Schadstelle der TWL im Bereich des Aufsichtsgebäudes geplant sowie gebaut werden. // AvL259: Im Bereich der EÜ Trebbiner Straße muss eine Fugenabdeckung mittels Klemmfugenband verbaut werden, um die Bildung von Rissen und weiteren Schäden in der Überführung zu verhindern. Für diese Leistung fehlt die Position im HLV und wurde somit angeordnet. Für die Planung der Pfostengründungen der LSW03 sowie LSW10 im Bereich der EÜ Trebbiner Straße müssen Suchschachtungen vorgenommen werden, welche so nicht im HLV aufgeführt sind und demnach zusätzlich angeordnet werden müssen. Des Weiteren gab es Behinderungen im Bereich der Pfostengründungen, speziell für den Pfosten 21 der LSW03. Dieser konnte nicht wie geplant mit den restlichen Pfosten geründet werden, da er erst nach Herstellung des Kabeltroges eingebracht werden kann. Somit ist hier eine Einzelmaßnahme erforderlich, welche hiermit angeordnet wurde.
- 10.12.2024 Der AN ist mit der baulichen Errichtung des Endzustands von S- und Fern-Bahn im betroffenen Bereich beauftragt. Die Stromschiene wurde bereits durch den AN erneuert, Die erforderlichen Zusammenhangsmaßnahmen können nur als Gesamtleistung erfolgen. Beim Wechsel des Auftragnehmers besteht ein erhebliches Risiko des Eintritts eines zeitlichen Verzuges in Folge unkoordinierter Arbeitsabläufe und zusätzlicher Schnittstellen zwischen zwei unterschiedlichen AN. Hinzu kommt der Auf- , Ab und Wiederaufbau der Baustelleneinrichtung durch die unterschiedlichen AN. Aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bau- und Logistikleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar und dies hätte nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 09.12.2024 Im Zusammenhang mit den Abstimmungen in Vorbereitung der Betren zur zusätzlichen Sperrpause für den S5000/6000 (Sommersperrpause vom 29.07. - 02.08.2024) wurde festgelegt, dass alle Schalthandlungen (Leistungen Schaltantragsteller S-Bahn und Kurzschließberechtigter) aus einer Hand, hier durch den NU des VP5 erfolgen. Diese Festlegung erfolgte unter der Maßgabe, dass infolge der notwendigen vergabepaketübergreifenden Schalthandlungen und der komplexen, gleichzeitigen Bauaktivitäten durch mehrere VP´s, das Risiko von Fehlhandlungen und missverständlicher Kommunikation auf das hierzu erforderliche Minimum infolge dieser organisatorischen Schutzmaßnahme zu reduzieren war. Die Maßnahme diente somit sowohl dem Schutz der Versicherten vor den Gefahren aus dem elektrischen Strom der S-Bahn, führte aber auch zu Zeitersparnis bei den operativen Umsetzungen, da notwendige Abstimmungen in Vorbereitung der Schaltanträge / Kurzschließhandlungen auf ein optimiertes Maß zurückgeführt werden konnten, da die hierfür erforderlichen Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten in einer Hand und nicht über die einzelnen Vergabepakete verteilt, lagen.
- 06.12.2024 Herstellung einer Stützwandkonstruktion inkl. der entsprechenden Zusammenhangsleistungen für die LSW 06 im Bereich zwischen Pfosten Nr. 208 bis 258.
- 06.12.2024 Mit der Einführung der Ril 804.3301 am 01.03.2023 sind die Grundlagen für die dynamische Berechnung erweitert worden. Da die Inbetriebnahme auf Basis der aktuell gültigen Vorschriften zu erfolgen hat und auf dieser Basis auch die EBC Prüfung Fernbahn erfolgt, ist die dynamische Berechnung in Bezug der maßgebenden Züge zu überprüfen und entsprechend der v. g. Vorschrift fortzuschreiben.
- 06.12.2024 Abriss sowie Entsorgung der o.g. Gebäude am Bf. Mahlow inkl. dem Leitungsrückbau der Bestandsleitungen sofern möglich sowie Entsiegelung der Flächen unter Berücksichtigung der Auflagen durch das EBA und die ökologische BÜW
- 06.12.2024 Herstellung der Entwässerungsanlagen der EÜ Ziethener Straße und EÜ Trebbiner Straße gemäß AP inkl. des damit verbundenen erhöhten Schalungsaufwandes (Material und Stundenaufwand) zur Herstellung der Entwässerungsanlagen im Sohlbereich der EÜen und der Tröge.
- 06.12.2024 Materialisierung und Einbau der neu festgelegten USM Getzner D 10 19 auf den Fernbahnüberbauten der EÜ Ziethener Straße, EÜ Trebbiner Straße und EÜ PT Mahlow.
- 06.12.2024 Materialisierung und Einbau der neu festgelegten USM Getzner D 10 19 auf dem Fernbahnüberbau der EÜ Berliner Straße.
- 25.09.2024 AvL 241 - Im Zuge der Planung und Herstellung der EÜ L76 über die Fern- und S-Bahn ergaben sich geänderte und zusätzliche Leistungen. Konkret betrifft dies die folgenden notwenigen Leistungen: - Einbau von vertikalen und horizontalen Unterschottermatten des Typs Fa. Getzner D1019 auf dem Fernbahnüberbau der L76 - Perforierung der Unterschottermatten- Verwendung von Magerbeton 12/15 für die Hinterfüllung an der L76. AvL 242 - Im Zuge der Planung und Herstellung der EÜ sowie der FGU Trebbiner Straße über die Fern- und S-Bahn ergaben sich geänderte und zusätzliche Leistungen. Konkret betrifft dies die folgenden notwenigen Leistungen: - Setzung eines Stahlgitterzaunes - Setzung eines zweiflügligen Tores (ca. 3 m) - Stellen einer Winkelstützwand zur Böschungsabfangung - Böschungsprofilierung zw. neuer Winkelstützwand und Wartungszufahrt - Entwässerung Wartungszufahrt - Herstellen einer Eingleisrampe für die Baustellenlogistik - baubegleitende Maßnahmen o zusätzliche Fäll- sowie Rodungsarbeiten o bauzeitliche, provisorische Beleuchtungsanlagen - Anpassung der Ausführungsplanung für den Straßenbau während der Bauausführung o Ausstattungselemente (Poller, zusätzl. taktile Elemente, zusätzl. Markierung, etc.) o Rohrleitungsbau o Erweiterung des Geländers o Stellen von Winkelstützwänden, um Erdausspülungen zu verhindern o Anordnung von zusätzlichen sowie Anpassung von bestehenden Entwässerungsrigolen o Ausführung der Betriebszufahrten in Pflaster o Parkflächen teilweise in Großpflaster herstellen (anhand Bestands), teilweise in Betonsteinpflaster als Neubau. AvL 246 - Im Zuge der Planung sowie Herstellung des KrBW NOK an der 2. Mahlower Kurve ergaben sich geänderte und zusätzliche Leistungen. Konkret betrifft dies die folgenden notwenigen Leistungen: • Einbau Unterschottermatten vom Typ USM Getzner D 10 19, auf dem Überbau des Kreuzungsbauwerkes Mahlower Kurve (NOK), da es zu Vertragsschluss noch keine entsprechende Vorgabe seitens des AG gab. • Verfüllen der Baugrube für den Trog Nord infolge einer fehlenden Position im HLV, gemäß Referenzposition 16.02.0310 des LV02 • Anpassung der Wandstärke für die Blöcke 22 und 23 des Nordtroges von 0,80m auf 1,00m (mit entsprechenden Anpassungsbereichen zu den Nachbarblöcken zur Fugengestaltung), infolge von rechnerische Differenzverformungen am Wandkopf zum Block 24 von 56mm o Inbegriffen sind die Leistungen zur Anpassung der EP, der AP sowie der Tragwerksplanung • Trog Nord: Hinterfüllung bis OK Fundament mittels Magerbeton gemäß Referenzposition 16.03.0450 o Grundlage liefert die erforderliche Gewährleistung der Standsicherheit der F-Bahn-Trasse ostseitig des Trog Nord, gemäß Ril 836.4106A01. Da die Realisierung der Verdichtungsarbeiten mittels Sand-/Kiesgemisch aufgrund der räumlichen beengten Situation zwischen Trogwand und Spundwand (rd. 1m) nicht regelkonform ausführbar ist, muss die Hinterfüllung mittels Magerbeton ausgeführt werden, sodass die geforderte Verdichtung erreicht wird.
- 29.08.2024 AvL 243 Planung sowie Herstellung eines zusätzlichen Gleislängsverbaus zwischen S-Bahngleis und LSW 06 in den Bauabschnitten 3-5. AvL 245 Planung sowie Herstellung inkl. Materialisierung eines zusätzlichen Fahrzeugrückhaltesystems vor der LSW 10 im Bereich der Pfosten Nr.270 bis 301.
- 24.07.2024 AvL 236 - EÜ L76, F-Bahn: Zusätzliche Leistungen für Schotterbalken, Kappen, Übergangsblöcke etc. und Einbauteile_ Im Zuge der Planung und Herstellung der EÜ L76 über die Fern- und S-Bahn ergaben sich geänderte und zusätzliche Leistungen. Konkret betrifft dies die folgenden notwenigen Leistungen: - Schalen und Betonieren eines neu geplanten Schotterbalkens an der Fernbahn EÜ -Wiederherstellung von von Kappenaufsätzen und Ergänzungen - Herstellung eines Übergangsbalken aus Beton am südlichen Widerlager zum BSO/MK - Zusätzlicher Trennschnitt im Überbau, damit die Abbruchkante den Maßen der ÜKO entspricht - Erstellen von Kreuzprofilen für die ÜKO und daraus resultierenden Sonderprofilen als Winkelanschlüsse - Lieferung und Einbau eines Fugenbandprofils (FAE 50) an der EÜ - Erdungsarbeitungen (innere und äußere Erdung) an allen zusätzlich geplanten Betonbauteilen - Erstellung und Einbau von Blechabdeckungen im Kappenbereich der S-Bahn soweit der Fernbahn
- 24.07.2024 VEA 231_ Im Zusammenhang mit der Detaillierung bzw. Feinabstimmung zur AP für den BSO/MK und hier speziell der Ausbildung der Revisionsverschlüsse an den Entwässerungsrinnen, wurde festgelegt, diese analog wie die Ausführung in den benachbarten Verrabbesackten (VP3 und VP6), als Revisionsverschluss ACO Finor Edelstahl, auszubilden. Diese Maßnahme dient der Vereinfachung der späteren Inspektion und Wartung und stellt eine wesentliche qualitative Verbesserung, in Bezug auf das Langzeitverhalten des Bauwerkes dar.
- 19.07.2024 VEA 235_ Im Zuge der Planung und Herstellung der LSW 02, 03, 05 und 10 ergaben sich geänderte und zusätzliche Leistungen. Konkret betrifft dies die folgenden notwenigen Leistungen: -zusätzlicher Bodenaushub- und Verfüllung mit Verdichtungsnachweisen (LSW 05) -zusätzliche Kammermaßausgleiche für die vergrößerten EPDM Profile (LSW 05) -Fertigung und Einbau geänderte Sockel (von 1,6 auf 1,85 m Höhe ungeteilt!) mit zusätzlichen Aufwendungen zum Abladen und der Zwischenlagerung (Zwischenlagerungsgestelle) (LSW 05) -Geänderte Planung/ Umplanung der Rankgitterbereiche (Lph 1 – Lph 2) gemäß den Vorgaben durch den AG (LSW 02, 03, 10) -Durchführung einer Handschachtung in ca. 0,50 m Tiefe, zur Ortung der Kabel (LSW 10) -Bauzeitliche Um Verlegung und Sicherung der TK- und Stromkabel in dem oben benannten Bereich (LSW 10)
- 17.07.2024 AvL 233 Für die Sicherstellung des Werkerfolges in der MahlowerKurve(LV2) ist die Dammschüttung in einer Größenordnung von 11.400,000 m³ auszuführen. Diese Leistung ist prinzipiell in den Entwurfsplänen dargestellt - eine entsprechende Leistungsposition zur Abrechnung ist im LV2 jedoch nicht enthalten. Nach Bauvertrag ist bei Widersprüchen im Vertrag, das LV jedoch vorrangig gegenüber den Plänen bzw. der Baubeschreibung anzusehen, wonach sich der zusätzliche Vergütungsanspruch, für diese zusätzliche Leistung, für den AN reguliert.
- 04.07.2024 AvL 225 Im Zusammenhang mit der Detaillierung bzw. Feinabstimmung zur AP für den Kabeltiefbau Endzustand in der Mahlower Kurve kommt es zu zusätzlichen Leistungen beim Kabeltiefbau. Vor diesem Hintergrund ist die Ausführung der folgenden Planungs- und Bauleistungen erforderlich: A) Mengenmehrungen bei den Kabelkanälen BKK Gr. II i.F. von 242 m auf 350 m, zwischen km 27,285 und km 27,560; BKK Gr. IV i.F. von 270m auf 800m zwischen km 26,740 und km 27,780; Zusätzlicher Kabelkanal am Berliner Außenring: BKK Gr. IIIa von 80m zwischen km 27,780 und km 27,860 B) Zusätzlicher Neubau einer Gleisquerung in Betonummantelung 2x5 DN110 am km 27,524 einschließlich Kabelschächte Gr. VII und u. a. Schachtanschlussbausätze Gr. II C) Mengenmehrungen bei Gleisquerungen 1 x DN110 zu den Achszählern und Magneten von 6 auf 26m zwischen km 27,113 und km 27,728 D) Zusätzliche Leistungen: Neubau von Standplätzen an der Böschungsschulter bestehend aus Einfassungsrahmen und Geländern km 27,375, km 27,524 und km 27,548
- 03.06.2024 VEA 207 - Aufgrund der Forderung des SBL Pumpen mit Spülventil für die Hebeanlage der EÜ Trebbiner Straße/L792 zu verbauen, müssen diese bestellt, geliefert und eingebaut werden. Des Weiteren muss die Planung der Hebeanlage diesbezüglich angepasst werden.
- 24.05.2024 AvL 219 Aufgrund des geänderten Bauentwurfes der LSW 06 ergab sich eine geänderte Bauausführung im Bereich des bauzeitlichen Gleislängsverbaus 1. BA (Pfosten Nr. 01-42) und 2. BA (Pfosten Nr. 52-94).
- 21.02.2024 Die Ausbildung der Hinterfüllbereiche nach Bild 2 der Ril 836:4106A01 ist für die Ausführung der Hinterfüllung der Ziethener Straße nicht zulässig. Hintergrund ist, dass es sich beim S-Bahndamm, insbesondere im Bereich Landesgrenze – Berliner Straße, um einen Neubau handelt. Das Bild 2 der Ril 836:4106A01 wird in der Regel bei bestehenden Strecken angewendet, welche aufgrund der Lasten aus dem Zugverkehr bereits eine gewisse Konsolidation erfahren haben. Dies ist bei einem Neubau jedoch nicht gegeben und das Risiko des Eintritts von Setzungen im Übergangsbereich Kunst- zu Erdbauwerk ist damit erhöht. Ergo sind die Hinterfüllbereiche der S-Bahn nach Bild 4 der Ril 836:4106A01, analog zur Fernbahn, auszubilden. Somit muss der AN die Hinterfüllung mittel Magerbetonkeils ausführen. Die zusätzlichen Leistungen für die Planung, Materialisierung und Ausführung des o.g. Bautätigkeit stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden.
- 20.02.2024 Für die parallele Ausführung der Hinterfüll- und Gleisbauarbeiten im S-Bahnbereich und die Herstellung der EÜ Ziethener Straße F-Bahn ist ein rückverankerter Gleislängsverbau erforderlich. Die ergänzende Sicherung des Fangdammes S-Bahnbereich ist als rückverankerte Spundwand auszubilden. Die zusätzlichen Leistungen für die Planung, Materialisierung und Ausführung des o.g. Gleislängsverbaus stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden.
- 20.02.2024 Gemäß staatlicher Festlegungen ist zum Einsatz und Verwendung von Ersatzbaustoffen seit 01.08.2023 ein neuer rechtlicher Rahmen anzuwenden, der vertraglich bislang nicht vereinbart ist. Dies war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar Die seit 01.08.2023 gültige neue ErsatzbauffV ersetzt die nunmehr außer Kraft getretenen bisherigen landesrechtlichen Regelungen. Die technischen Regeln der LAGA M20 sind seit dem 01.08.2023 ungültig. Die Erzeuger und Besitzer haben die Erfüllung der Pflichten nach § 24 Absatz 1 ErsatzbaustoffV oder, im Falle der Abweichung von diesen Pflichten, das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 24 Absatz 4 ErsatzbaustoffV zu dokumentieren. Die Dokumentationsweise ist der neuen Verordnung zu entnehmen. .
- 02.02.2024 Im Zuge der Gründungsarbeiten für die Errichtung der LSW 02 wurden Abweichungen zwischen der Örtlichkeit un der AP festgestellt. Zur Realisierung der Gründungen der LSW 02 werden die folgenden Maßnahmen notwendig: 1. Aufmessung der tatsächlichen Leitungslagen im Bereich der Pfosten 40 und 41 der LSW 02 aufgrund einer abweichenden Istund Soll-Lage der Leitungen zwischen den von den Medienträgern übergebenen Raumordnungsplänen, welche Grundlage für die Erstellung der AP waren und den Suchschachtungen. Die Rammrohrgründungen für die Pfosten 40 und 41 sind aufgrund der Kollision mit den Leitungen in der Ist-Lage umzuplanen. Der aus der Umplanung resultierend neu zu bestellenden Eckpfosten sowie die zwei Sockelelemente zur Einhaltung der von den Medienträgern geforderten Mindestabstände zu den Leitungen von 0,80 m sind entsprechend zu materialisieren. 2. Durchführung einer abweichenden Bautechnologie zur Einbringung der Rammrohre 2-26 und 2-34 der LSW 02 im Bereich der EÜ Berliner Straße aufgrund der im Zuge der Qualitätsprüfung der AP geänderten Hinterfüllung der Brückenbauwerke der Eisenbahnüberführungen von rammfähigen Böden (Böden nach ZTVE-StB-09 (GW, GI, SW, SI)) zu Magerbeton (gemäß Ril 804.1101). Das Einbringen der Rammrohre mittels Rammtechnik ist somit nicht mehr möglich. Die Gründungsrohre sind stattdessen separat von der Magerbetonhinterfüllung einzubetonieren. 3. Tausch der LSW-Felder im Bereich des Rammrohres 159 der LSW 02 aufgrund der in den Bestandsunterlagen nicht verzeichneten Entwässerungsleitung des Bahnhofs, um einen ausreichenden Abstand zur Entwässerungsleitung zu gewährleisten. Dafür muss die Gründung des Pfostens 159 ca. um 2,50 m nach Norden verschoben werden und das Feld 158 von 5,0 m auf 2,50 m Achsmaß verkleinert sowie das Feld 159 von 2,50 m auf 5,0 m Achsmaß vergrößert werden. Der aus dem Vertausch resultierende neu zu bestellende Sockel „S24“ aufgrund der unterschiedlichen Kammermaße der Pfosten 158/159/160 ist entsprechend zu materialisieren. Die jeweilige Einschnürung am Sockelelement ist zur Gewährleistung der Lagesicherheit passgenau auf das jeweilige Kammermaß anzupassen. Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 18.04.2016 Die zusätzlichen und geänderten Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden.
- 02.02.2024 Die neu zu errichtenden EWHZ der Weichen 701 -704 werden gemäß Bauvertrag und der aktuellen Planung mit Backenschienen und Verschlussheizung ausgerüstet. Aufgrund der zu erwartenden betrieblichen Anforderungen und dem zu fahrenden Zugprogramm und den daraus resultierenden Vorgaben für die Betriebswichtigkeitsklasse, ist für die Fernbahnweichen nunmehr jedoch eine Vollausrüstung mit Zungenheizung vorzusehen. Vor diesem Hintergrund -ist die Ausführung der folgenden Maßnahmen erforderlich: • Vollausrüstung für die EWHZ der Weichen 701–704, komplett mit Backenschienen-, Verschluss- und Zungenheizung Die zusätzlichen und geänderten Leistungen für die Planung, Materialisierung und Ausführung der EWHZ der Weichen 701 - 704 infolge zusätzlicher Zungenheizung stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden.
- 02.02.2024 Die Gestaltung der Raumfugen muss nach Forderungen des BVB sowie des ALV umgeplant werden: Die RF wird innerhalb der Deckenstärke von oben 5 cm Breite auf unten 2 cm Breite verjüngt, sodass der Einbau eines Fugenabschlussbandes an der Unterseite der Decke möglich wird sowie alle Innenansichten der Raumfugen in Wänden und Decken gleich ausgebildet werden. Des Weiteren sind Fugeneinlagen zu wählen, welche formstabil und feuchtigkeits-unempfindlich sind sowie der Baustoffklasse A nach DIN 4102 entsprechen. Somit ist der AN mit der planerischen Überarbeitung der Unterlagen sowie baulichen Ausführung der oben beschriebenen Änderungen gemäß VOB/B §1 (3 und 4) beauftragt.Vor diesem Hintergrund -ist die Ausführung der folgenden Maßnahmen erforderlich: • Planerische Überarbeitung der Unterlagen sowie bauliche Ausführung der oben beschriebenen Änderungen Die zusätzlichen und geänderten Leistungen für die Planung, Materialisierung und Ausführung der Raumfugenausbildung am KRB NOK stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden.
- 26.01.2024 Absicherung des S-Bahn-Gleises der Strecke 6035 in den Bereichen von km 16,000 - km 16,350 und von km 17,014 - km 17,072 durch die Herstellung einer zusätzlichen Auffüllung bzw. Anschüttung am Bahnkörper.
- 19.01.2024 Infolge der nachträglich angeordnete Herstellung der EÜ Mauerweg (LV 9) zum geschlossenen Bauvertrag 19FEI40629 muss ein Rückbau bereits einbetonierter Pfosten (inklusive Gründungsrohr) sowie weiterer bereits eingebrachter Gründungsrohre erfolgen. Des Weiteren müssen einige Pfosten in neuer Lage gegründet sowie einbetoniert werden. Denn zum Zeitpunkt der AvL 72 – Herstellung EÜ Mauerweg (31.01.2022) waren die Rammrohre sowie die Pfosten bereits materialisiert und befanden sich zum Teil bereits im Bau.
- 08.01.2024 Für die Erstellung der LSW 06 im Bereich des Personentunnels Mahlow und fortlaufend für die LSW-Pfosten 6-200 bis 6-2011 muss die Gleislagesicherheit und die Standsicherheit des S-Bahngleises durch einen konstruktiven, bauzeitlichen Verbau gewährleistet werden.
- 08.01.2024 Zur Einhaltung der TI 07 Rev B Verfahrensanweisung zur Eigentumsabgrenzung und Übernahme elektrischer Energieanlagen ist die Planung und Ausführung einer Zählerverteilung DB Netz in Außenaufstellung an der TÜ 3143 notwendig. Die zusätzlich einzubringenden Verteilung ist ein Anteil des Verteilernetzes, dessen Planungs- und Ausführungsleistung vertraglich bereits vergeben ist und die somit nicht aus dem Zusammenhang gelöst betrachtet werden kann. Beim Wechsel des Auftragnehmers besteht ein erhebliches Risiko des Eintritts eines zeitlichen Verzugs und Informationsverlust bei Übergabe der Planungsgrundlage durch die zusätzlichen Schnittstellen zwischen zwei unterschiedlichen AN. Hinzu kommt der Auf- , Ab und Wiederaufbau der Baustelleneinrichtung durch die unterschiedlichen AN. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar und dies hätte nicht tolerierbare Auswirkungen auf den Bauablauf und die termingerechte, im Fahrplan berücksichtigte Inbetriebnahme von bahnbetrieblichen Bauzuständen zur Folge.
- 05.01.2024 Im Zuge der Abstimmungen zur Erstellung der AP für die Lärmschutzwände bzw. der Übergangskonstruktionen an den Ingenieurbauwerken wurde festgestellt, dass der Handlauf an den Lärmschutzwänden gemäß den Vorgaben der ZTV-ING Teil 8 zu dimensionieren ist und zur statisch/konstruktiven Aufnahme der LSW-Stahlbetonsockelelemente an den Übergangskonstruktionen zu den Ingenieurbauwerken die Ausbildung von Sockelauflagern als gesonderte Stahlkonstruktion erforderlich wird. Hierzu werden die folgenden Maßnahmen notwendig. 1. Anordnung eines Handlaufes an den o.g. Lärmschutzwänden gemäß den Vorgaben der der ZTV-ING Teil 8 (Tabelle 8.4.1 Mindestabmessungen und Tabelle 8.4.2 Abmessungen für Geländer aus Stahl) mit einer Handlaufbreite von 60,3 mm 2. Herstellung von Sockelauflagern mit Ausklinkungen zur Aufnahme für die LSW Stahlbetonsockel an den Übergangskonstruktionen zu folgenden Bauwerken: - EÜ Berliner Straße: LSW 02/06/10 - EÜ FGU: LSW 03/06/10 - EÜ L-76: LSW 10 - EÜ Trebbiner Straße: LSW 03/06/10 - EÜ Mauerweg: LSW 01/09 - KrBw-NOK: LSW 07 Torsionsbalken PT-Mahlow: LSW 06/10 Die zusätzlichen und geänderten Leistungen nach LV1 (Geänderte und Zusätzliche Leistungen für den Stahlbau (Handläufe und Sockelauflager) zur Errichtung der Lärmschutzwände 01+02+03+06+07+09+10 ) stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden.
- 03.01.2024 In Änderung zum Bauvertrag des VP5, wonach die Einstiegspodeste ursprünglich als Einzelpodeste ausgebildet werden sollten, sind die Einzeleinstiegspodeste der Gleise 950 und 953 nunmehr als durchgehende Podeste, unter Berücksichtigung der erforderlichen, örtlichen Anpassungen zur Stationierung und der statisch, erforderlichen Änderung der Gründungsart (Streifen- statt Punktfundamente) auszubilden. (Gleis 950: km 16,3+06,43 bis km 16,4+54,62; Länge 148,19 m / Gleis 953: km 17,0+33,15 bis km 17,1+83,76; Länge 147,77 m) Dieser Sachverhalt resultiert ursächlich aus dem Umstand, dass aufgrund geänderter Vorschriftenlage, die jetzigen und auch optional künftige Betreiber des Berliner S-Bahnnetzes ihre Anlagen nicht mehr nur anhand der bisherig vorherrschenden Fahrzeugbaureihe ausrichten können und hier auch sämtliche Neuanlagen diskriminierungs- und restriktionsfrei zu errichten sind. In diesem Zusammenhang und insbesondere vor dem Hintergrund der §§ 8b, 10 und 11 ERegG muss die DB Netz AG beim Bereitstellen von Serviceeinrichtungen etc. diskriminierungsfreie Anlagen vorhalten. Da auch das Netz der S-Bahn Berlin diesen Bestimmungen unterliegt, ist eine anderweitige Lösung nicht mehr zulässig. Da es keine verbindlichen Spezifikationen zur Ausstattung und Aussehen von Schienenfahrzeugen, die auf dem Netz der Berliner S-Bahnen verkehren gibt, ist es für den Betreiber der Schienenwege nicht möglich auf definierende Abmaße, mit deren Wissen ein Bau von Einzelpodesten möglich wäre, zurückzugreifen. (kein einheitlicher Abstand Tür-Tür). Weiterhin ist aus Gründen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes wie folgt anzumerken: Zum Schutz vor unabsichtlicher Berührung mit fahrstromführenden Anlagen- oder Fahrzeugteilen ist der für elektrisch unterwiesene Personen nach Ril 132.0123A04 Punkt 2(6) und GUV-V A3 Tabelle 3 und 4 vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu berücksichtigen. Im Netz der Berliner S-Bahn ist hierbei ein Schutzabstand zur seitlichen Stromschiene sowie bei stehenden Fahrzeugen gegenüber dem freiliegendem Stromabnehmer einzuhalten.
- 03.01.2024 Gemäß Hauptvertrag und hier nach LV 1 Titel 18.2 und 18.03 sind durch den AN im Zuge der Herstellung des Betontroges für die Fernbahn sowohl horizontale als vertikale Unterschottermatten (USM) einzubauen. In den jeweiligen LV-Positionen konnten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu den endgültigen Parametern der Unterschottermatten noch keine abschließenden Vorgaben angegeben werden, da zu diesem Zeitpunkt die UiG für Betonschottertröge zum Erschütterungsschutz noch nicht vorlag. Diese vertraglichen Vorgaben wurden mit der Anlage 1.1 zur Baubeschreibung (Fachtechn. Entscheidung zu USM im Rahmen der EP) - Anforderungen Erschütterungen - dahingehend ergänzt, dass die genauen Parameter der Unterschottermatten erst im Rahmen der UiG und damit mit der Ausführungsplanung festgelegt werden können. Auf Grundlage dieser vertraglichen Vorgaben und technischen Randbedingungen wurde durch den AN im Zuge der Angebotserstellung eine Standard USM , in diesem Fall die DAMTEC SBM K10V kalkuliert und im Angebot verpreist. Mit der UiG 820.2050-UiG-106-Dresdner Bahn-Betonschottertröge zum Erschütterungsschutz, gültig ab 01.09.2021 wurden die endgültigen Parameter für die Unterschottermatten wie folgt festgelegt: Statischer Bettungsmodul der Unterschottermatte: Cstat = 0,15 N/mm³ und Dynamischer Bettungsmodul der Unterschottermatte: 0,20 <= Cdyn 2 <= 0,28 N/mm³. Bei der weiteren Prüfung dieses Sachverhaltes wurde festgestellt, dass aktuell ausschließlich die DB USM D1519 der Fa. Getzner die geforderten Parameter erfüllt. Aufgrund dieses geänderten Typs der Unterschottermatte ist von Mehrkosten gegenüber dem aktuellen Vertragswert in der unter Punkt 2.3 ausgewiesenen Größenordnungen, infolge Änderung der qualitativen Beschaffenheit der USM auszugehen.
- 03.01.2024 In Änderung zum Bauvertrag des VP5, wonach für den BÜL die Rahmenwände und die Rahmendecke in den Anpassungsbereichen zum Bestandsbauwerk mit einer Stärke von 30 cm auf 15 cm Stärke verjüngt werden sollten, ist der Rahmen mit 30 cm Wand und Deckenstärke über die komplette Bauteillänge auszuführen. Dies begründet sich in den Vorgaben der ZTV-Ing (welche für Rahmenwände und - decke eine Mindestbauteildicke von 30 cm vorsieht) und den statisch konstruktiven Bedenken hinsichtlich der Bewehrungsführung/-einbau bei einer jeweils oben und unten vorzusehenden Betondeckung von 5,5 cm und den damit verbliebenen Restbereich von 9 cm für die Bewehrführung. Die weitere Umsetzung des Bauwerkes erfolgt dann gemäß geänderter Technologie wie folgt: Bauwerk: Im ersten Schritt wird die Bodenplatte einschließlich Anschlussbewehrung für die Wände betoniert. Im zweiten Schritt werden die Außenwände errichtet. Im Anschluss wird die konstruktiv bewehrte Betonmulde auf die vorhandene Bodenplatte aufgebracht. Im letzten Schritt wird die Deckenplatte, die als Fertigteil auf der Baustelle betoniert wird, auf die Außenwände montiert. Hierfür ist jeweils für die Montage des 1. und 2. Kanalabschnittes ein gesonderter Kraneinsatz notwendig. Da aufgrund der geringen Bauteilabmessungen eine Rahmendeckenausbildung nicht möglich ist, erfolgt die Ausführung als Betongelenk. Zur Querkraftübertragung werden Toge – Betonschrauben verwendet. Fugen: Anschluss des Neubaus an den Bestand mittels Klemmfugenband. Abbruch / Entsorgung: Die Beprobung des abgebrochenen Altbauwerkes hat eine Einstufung gemäß Z2 ergeben. In Änderung zum Bauvertrag welche nur eine Entsorgung als unbelasteten Beton vorsah, ist das Abbruchmaterial gemäß aktueller Beprobung als Z2 Material zu entsorgen. Abschließend ist festzustellen, dass diese geänderte Technologie in der Summe aber auch Einsparungen bzw. Vorteile für die Projektabwicklung infolge Entfall des vorgesehen Hilfsbrückeneinbaus und Optimierung bei den Ausführungszeiten ermöglicht.
- 03.01.2024 Aufgrund der Umsetzung der Ril 956.0400 "Gleichstrom S-Bahn Berlin 30-kV-Kabelanlagen" ergeben sich gegenüber dem Bauvertrag des VP5 die nachfolgenden Änderungen welche in direkter Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber DB Energie geplant und hergestellt wurden und werden und für die Inbetriebnahme der Bauzustände S4.500 bzw. S4.600 zwingend erforderlich sind. 1. Entfall des Senatstroges Kabelkanal Gr. IV Typ 3 mit aufliegendem Deckel, lichte Breite 700mm, lichte Höhe 500 mm zwischen den Weichen am km 16,3+96 und am km 17,0+80 im Bf. Mahlow – dafür Lieferung und Einbau Senatstrog Kabelkanal Gr. IV Typ 2 mit innenliegendem Deckel, lichte Breite 800 mm, lichte Höhe 625 mm 2. Entfall des Senatstroges Kabelkanal Gr. IV Typ 3 mit aufliegendem Deckel, lichte Breite 700 mm, lichte Höhe 500 mm zwischen der Weiche am km 17,0+80 im Bf. Mahlow und dem Bauende am km 17, 8+58 – dafür Lieferung und Einbau Senatstrog Kabelkanal Gr. III Typ 2 mit innenliegendem Deckel, lichte Breite 500, lichte Höhe 440 mm 3. Lieferung und Einbau von 2 x 7 Stck Kabeltragwannen anstelle von 2 x 6 Stck Kabeltragwannen in den Senatstrog Kabelkanal Gr. IV Typ 2 zwischen den Weichen am km 16,3+96 und am km 17,0+80 im Bf Mahlow 4. Lieferung und Einbau von 2 x 4 Stck Kabelwannen anstelle von 2 x 6 Stck Kabelwannen in den Senatstrog Kabelkanal Gr. III Typ 2 zwischen der Weiche am km 17,0+80 im Bf Mahlow und dem Bauende am km 17,8+58 5. Entfall der 2 Stck GFK-U-Schalen 250/150, Breite 250 mm zwischen dem Bauanfang am Mahlower Grenzgraben und dem Bauende am km 17,8+58 – dafür Lieferung und Einbau 2 Stck GFK-U-Schalen 120/120, Breite 120 mm 6. Für die Richtungsänderungen in der Senatstrogtrasse am Anfang und Ende der Lärmschutzwände, im Bereich der Eisenbahnüberführungen, im Bereich des Torsionsbalkens sowie an den Umfahrungen der Kabelschächte ist es erforderlich, die Senatströge Kabelkanal Gr. III Typ 2 und Kabelkanal Gr. IV Typ 2 auf Gehrung zu schneiden. Eine Umlenkung von 15° (≙ einem Biegeradius r<700 mm) werden jeweils 2 Stck Gehrungsschnitte, Länge 2,50 m beim Kabelkanal Gr. III Typ 2 bzw. 2 Stck. Gehrungsschnitte, Länge 3,60 m beim Kabelkanal Gr. IV Typ 2 benötigt. 7. An den Schnittstellen 30 kV-Systeme verlegt im Bauzustand / in der Endlage wird es erforderlich, die 30 kV-Systeme seitlich aus den Senatströgen in die bauzeitlichen Kabelkanäle zu verschwenken. Hierfür muss der Senatstrog längs geteilt und nach erfolgtem Rückbau der bauzeitlichen Kabelkanäle dauerhaft wieder zusammengefügt werden. Dies betrifft die Schnittstelle zum VP3 am km 14,6+80, den Übergang auf die Kabelkanalbrücke über den Mahlower Grenzgraben am km 14,8+85, den Übergang auf die bauzeitliche Querung am Bahnsteiganfang Bf. Mahlow km 16,5+50 und optional die Schnittstelle am Bauende 8. Anpassungen der Senatströge an den Übergang der 30 kV-Systeme in das Umrichterwerk Mahlow am km 16,1+77 und den Wechsel von Kabelkanal Gr. III Typ 2 auf Kabelkanal Gr. IV Typ 2 am km 16,3+96 bzw. von Kabelkanal Gr. IV Typ 2 auf Kabelkanal Gr. III Typ 2 am km 17,0+80 werden erforderlich und sind durch örtliche Anpassungen in Form von Schnitten, Stahlprofilkonstruktionen und Betonausfachungen umzusetzen. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen nach LV3 (Geänderte Leistungen Kabeltiefbau 30 kV Endzustand) stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden.
- 03.01.2024 In Änderung zum Bauvertrag des VP5 (LV1 Titel 42 - Neubau Signalausleger S-Bahn, wonach die Ausbildung der Signalausleger nach alter Bauform vorgesehen war, sind die Signalausleger nunmehr aufgrund Fortschreibung bzw. Aktualisierung der hierfür maßgeblichen Vorschriften und Richtzeichnungen - in Anlehnung an die Fernbahn-Signalauslegerbauform nach gültiger Regelzeichnung S8130.15 - zu planen und baulich umzusetzen. Weiterhin ist anzumerken, dass auch aufgrund des geforderten Rückenschutzes der Steigleiter, die alte Bauform aufgrund geänderter Arbeitsschutzrichtlinien bzw. Rettungskonzept der zuständigen Anlagenbetreiber nicht mehr zulässig ist. Im Ergebnis der geänderten Bauform sind deutlich geringere Bauteiltonnagen - aufgrund einer durchdachten Konstruktion mit geringeren Materialstärken zu realisieren. Das SML-Fallrohrsystem entfällt. Dafür sind Spezialarbeitsbühnen zu fertigen. Aufgrund dieses geänderten Typs der Signalausleger ist von Mehrkosten gegenüber dem aktuellen Vertragswert in der unter Punkt 2.3 ausgewiesenen Größenordnungen, infolge Änderung der konstruktiven und qualitativen qualitativen Beschaffenheit der Signalausleger1 auszugehen.
- 01.12.2023 Aufgrund der Mehrung von Verbrauchern, die aus der örtlichen Trafostation zu versorgen sind, ist die Zweiteinspeisung des GUW Mahlow über einen öffentlichen Anschluss der E.DIS zu realisieren. Die beschriebenen erforderlichen, zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Bauleistungen des Gesamtvorhabens und können nicht getrennt davon ausgeführt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte einen erheblichen Eingriff in die koordinierte Kabeltiefbauleistung des beauftragten AN zur Folge. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen demzufolge nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung sind die Bau- und Logistikleistungen durch das beauftragte Bauunternehmen gemäß dessen Technologie zu erbringen.
- 30.11.2023 Im Zuge der Ausführungsplanung / Beleuchtungsberechnung (PP1617.01) kommt es zu Änderungen gegenüber der Ausschreibung/Entwurfsplanung. Diese Änderungen wurden durch die Überprüfung/Detaillierung der Beleuchtungsberechnung anhand der örtlichen Verhältnisse verursacht und haben eine Vergrößerung des zu beleuchtenden Bereiches zur Folge. Es werden somit zusätzliche Leuchten und höhere Lichtmasten benötigt. Der Leuchtentyp ist entsprechend den aktuellen Vorgaben der DB Netz AG / DB S&S zu wählen. Die Beleuchtung an der EÜ Trebbiner Straße ist von Lichtmast auf Wandleuchte zu ändern. Die Kabeltypen und Kabeldimensionierungen sind entsprechend anzupassen.
- 30.11.2023 Im Zuge der Ausführungsplanung für die Weichenheizungen kommt es zu Änderungen bei der Kabeldimensionierung und den -kabeltypen. Weiterhin kommt es aufgrund geänderter Anforderungen an die EWHA zur Erhöhung der Anzahl der zu bestückenden Heizabgänge und daraus resultierend zur Änderung der Trenntrafo - Anschlussschränke. Zusätzlich wurde mit der Detaillierung der in Betrieb zu nehmenden Anlagen, infolge der Bauzustände S4500 und S4600 - eine temporäre Fernsteuerung -, aufgrund des im Bauzustand S4500 noch nicht vorhanden Kabelgefäßsystems vom Bf Mahlow bis BAR, erforderlich. Zur Einbindung der Fernsteuerung waren Datenfestpunkte DBMAS erforderlich. Zur Sicherstellung war die Einbindung qualifizierten Fachpersonals durch ESA Grimma erforderlich. Der geänderte/zusätzliche Gesamtleistungsumfang definiert sich damit wie folgt: Die Anzahl, der zu bestückenden Heizabgänge der Weichenheizung EWH HV1 und HV2 S-Bahn, erhöht sich jeweils von vier auf sechs. Die Trenntrafo-Anschlussschränke sowie die Kabeltypen und Kabeldimensionierungen, sind entsprechend anzupassen. Für die EWH HV2 S-Bahn ist eine temporäre Fernsteuerung erforderlich. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Datenpunkttests DBMAS EWHA, sind mit auszuführen.
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