AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 18:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5646fc82-3fb2-4c36-9f5a-e3b984f1a924/

FM-Dienstleistungen an der Technischen Universität Berlin TIB und Ackerstraße

Notice-ID: 5646fc82-3fb2-4c36-9f5a-e3b984f1a924 · Procedure-ID: 95708240-6bf6-4e05-838a-43da5bd45525

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Berlin, Berlin
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75000000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.949.690 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es handelt sich hierbei um eine Vergabebekanntmachung nach Zuschlagserteilung: Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Facility Services Leistungen für die Objekte TIB - Technologie und Innovationspark Berlin sowie ACK - Gebäude. Der Leistungsumfang umfasst auch solche Leistungen (z. B. erforderliche Vorbereitungs- und Nebenarbeiten), die nicht, nicht vollständig oder nicht ausdrücklich beschrieben wurden, jedoch zur vollumfänglichen, funktions- und nut-zungsfähigen, mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Liegenschaftsbewirtschaftung, mithin zur Erreichung des Vertragszwecks, erforderlich sind.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
04.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).