AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 00:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/565fc01f-bf51-4a68-a230-e9a63e115e23/

Berufsschulzentrum Friedrichshafen, Sanierung Sheddächer und Fassade - Innenliegende Verdunkelung

Notice-ID: 565fc01f-bf51-4a68-a230-e9a63e115e23 · Procedure-ID: 565fc01f-bf51-4a68-a230-e9a63e115e23

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Bodenseekreis, Friedrichshafen
Veröffentlicht
12.03.2026
Frist (Submission)
02.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212190 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landratsamt Friedrichshafen plant, die bestehenden Fassaden und Scheddächer unter laufendem Betrieb energetisch zu sanieren. Die Maßnahme gliedert sich in mehrere Bauabschnitte. Begonnen wurde mit der Sheddachsanierung an der südlichen Gebäudehälfte im Jahr 2025. Die Fertigstellung der nördlichen Hälfte ist für Februar 2027 geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist im wesentlichen die Fertigung, Lieferung und Montage von Sonnenschutzanlagen im Gebäudeinneren, raumseitig der Sheddachverglasung. Gesamtzahl 108 Stück in drei verschiedenen Größen.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
03.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).