AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/56ebfa4b-ddaf-43aa-bee2-aaf77cfc6182/

Beschlag-Beschilderung BA 1 u. 2

Notice-ID: 56ebfa4b-ddaf-43aa-bee2-aaf77cfc6182 · Procedure-ID: 0188d37e-b75e-4bc6-8e89-02d98a486742

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Germering, Germering
Veröffentlicht
16.01.2026
Frist (Submission)
24.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45450000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungsumfang BA 1:ca. 115 St. Raumschilder inkl. Rahmenca. 15 St. Raumbezeichnungen auf Glasca. 80 St. Rahmen für Flucht- und Rettungswegeca. 205 lfm Durchlaufschutz an Glastürenca. 30 St. Brailleplaketten für HandläufePlanung + Materialbestellung: Oktober 2026 bis Januar 2027Ausführung: Januar 2027 bis Februar 2027Leistungsumfang BA 2:ca. 75 St. Raumschilder inkl. Rahmenca. 12 St. Raumbezeichnungen auf Glasca. 50 St. Rahmen für Flucht- und Rettungspläneca. 150 lfm Durchlaufschutz an Glastürenca. 30 St. Brailleplaketten HandläufePlanung + Materialbestellung: März 2029 bis Mai 2029Ausführung: Mai 2029 bis Juni 2029

Vertragslaufzeit

Beginn
07.09.2026
Ende
27.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
66 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).