AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0FMEP4/documents) · Abgerufen am 27.10.2026 19:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5760e1b1-da6f-4294-b245-080c5c4f3cf8/

Agenturleistungen im Bereich Design und Content

Notice-ID: 5760e1b1-da6f-4294-b245-080c5c4f3cf8 · Procedure-ID: e1999fec-7fef-471d-96ae-b958b6f2a942

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Stammdaten

Auftraggeber
Toll Collect GmbH, Berlin
Veröffentlicht
23.02.2026
Frist (Submission)
25.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
4.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Mit diesem Vergabeverfahren möchte Toll Collect eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Wirtschaftsteilnehmer abschließen, aus der Agenturleistungen im Bereich "Design und Content" abgerufen werden können.Die von dieser Rahmenvereinbarung umfassten Leistungsinhalte umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beratung, Content- und Designentwicklung, Digitale Strategieentwicklung für Web und App, Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen: - Coporate Design - Content - Digitale Kanäle - Contentstrategie und -erstellung - User-Research & Usability/UX-Tests - Suchmaschinenoptimierung (SEO) Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).