AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/577a0464-cdc4-49c5-bece-71d67c47c5cc/

Rahmenvertrag für Remedy as Managed Service

Notice-ID: 577a0464-cdc4-49c5-bece-71d67c47c5cc · Procedure-ID: 0a09e743-5f5a-4129-baed-519c5bb44d0b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Information und Technik NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
20.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die in IT.NRW implementierte und betriebene Infrastruktur- und Applikationsumgebung für die BMC Helix Produkte in der Version 20.x (im folgenden "Remedy" benannt) ist gemäß den Infrastrukturanforderungen des Herstellers BMC in die herstellerseitig benannte Betriebsform 'containerized architecture' auf eine IT.NRW-seitig bereitgestellte Infrastruktur (virtuelle Server und Datenspeicher in dazu bereitgestellten IT-Netzabschnitten einschließlich Netzübergängen innerhalb von IT.NRW Rechenzentren) in der zum Zeitpunkt der produktiven Inbetriebnahme höchstmöglichen herstellerseitig freigegebenen Version zu überführen; dabei sind die hersteller- und IT.NRW-seitig höchstmöglich freigegebenen Versionen der zum Einsatz kommenden Infrastrukturkomponenten einzusetzen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).