AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E71771719) · Abgerufen am 23.09.2026 16:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/57bd5a0c-e7de-4015-adc9-c48365d61986/

MA26003 Pfortendienst auf dem Karlsruher Großmarkt

Notice-ID: 57bd5a0c-e7de-4015-adc9-c48365d61986 · Procedure-ID: af04d1f6-c074-4806-b1f8-38e3b3ec141c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Karlsruhe Hauptamt, Karlsruhe
Veröffentlicht
04.04.2026
Frist (Submission)
28.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Pfortendienstleistung auf dem Gelände des Karlsruher Großmarktes Die Einsatzzeiten für Zutritts- und Zufahrtkontrolle und Kontrollgänge gestalten sich wie folgt: - Montags bis Freitag: jeweils von 21:00 Uhr bis 04:15 Uhr des Folgetages - Samstag: ab 18:00 Uhr, durchgehend bis Montag 04:15 Uhr - Feiertage: Feiertage sind hinsichtlich der Einsatzzeiten wie Sonntage zu behandeln. Es ist immer eine Sicherheitskraft einzusetzen, die nach II 1 a Lohn-TV, Wach u. Sicherheitsgewerbe Baden-Württemberg qualifiziert ist. Vertragslaufzeit 2026/2027: 01.08.2026 – 31.07.2027 Verlängerungsoption: 01.08.2027 – 31.07.2028

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
88 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).