AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-WRRL N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2024 und Frühjahr 2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Umwelt, Potsdam
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Frist (Submission)
- 03.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90733000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
EU-WRRL N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2024 und Frühjahr 2025 Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL: Erstellung einer belastbaren und repräsentativen Datengrundlage für die chemische Zustandsbewertung sowie Erfüllung der Pflichten nach §13 DüV / AVV GeA: Bestimmung der denitrifizierenden Bedingungen im Grundwasser und Bestimmung des bereits abgebauten Nitratgehaltes Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG ) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anf orderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe n im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden. In einem Teil der Grundwassermessstellen (GWM) des Landes Brandenburg sind die Nitratgehalte durch Denitrifikation teilweise oder ganz reduziert. Anhand dieses Parameters ist somit keine Aussage über die tatsächlichen Nitrateinträge möglich. An diesen Messstellen soll daher auf Basis der Stickstoff/Argon Seite 4/6 (N2/Ar) (N2/Ar)--Methode der Gehalt des ExzessMethode der Gehalt des Exzess-- Stickstoffs bestimmt werden, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Stickstoffs bestimmt werden, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Menge an eingetragenem Nitrat ziehen zu können. Weiterhin lässt sich der Sulfatanteil ableiten, der aus dem ziehen zu können. Weiterhin lässt sich der Sulfatanteil ableiten, der aus dem Nitratabbau stammt. Mittels dieser Ergebnisse ist es möglich Belastungsquellen nach den Erfordernissen der Nitratabbau stammt. Mittels dieser Ergebnisse ist es möglich Belastungsquellen nach den Erfordernissen der WRRL besser einzugrenzen und gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in GruWRRL besser einzugrenzen und gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in Grundwasserkörpern im schlechten ndwasserkörpern im schlechten Zustand besser zu planen und umzusetzen. Hierzu ist eine qualifizierte Probennahme einschließlich der Zustand besser zu planen und umzusetzen. Hierzu ist eine qualifizierte Probennahme einschließlich der Analytik der Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser nötig.Analytik der Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser nötig.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 47 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.