AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau der Martin-Niemöller Gesamtschule, Heizung inkl. Isolierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Frist (Submission)
- 26.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45330000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Art der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer kompletten Heizungsinstallation innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem die Installation von jeweils einer LW-WP-Kaskade auf dem Dach des Nordgebäudes sowie im Außenbereich des Südgebäudes. Diese beinhaltet folgende technischen Einrichtungen: -LW-WP-Kaskade -Pufferspeicheranlage -Heizkreisverteiler inkl. Mischer, Pumpengruppen, usw. -Druckhaltung -Heizungsrohrleitungsnetz (Verteilnetz) -FBH (FBH-Heizkreisverteiler) -FBH (Heizfläche) -Systemtrennung -Anschluss Lüftungsanlagen (Heizregister) Ausführungszeit: Nordgebäude: 21.07.2026-31.08.2027 (nach aktuellem Rahmen-TP Index 11, Stand 16.01.2024) Südgebäude: 24.03.2026-31.05.2027 (nach aktuellem Rahmen-TP Index 11, Stand 16.01.2024) Lage der Baustelle: Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße An der Reegt voneinander getrennt. Das bereits entwickelte Baulogistikkonzept in Anbetracht der Baustellenandienung, wird nach der Beauftragung vorgestellt. Dem AN wird empfohlen das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 24.03.2026
- Ende
- 31.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 106 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.05.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.