AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/58f9d1cc-be36-4e0d-8650-980af4a7d904) · Abgerufen am 28.10.2026 01:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/58f9d1cc-be36-4e0d-8650-980af4a7d904/

Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Landeshauptstadt Magdeburg

Notice-ID: 58f9d1cc-be36-4e0d-8650-980af4a7d904 · Procedure-ID: 86ffafde-ffd8-44b7-be70-1e8c77ff34f0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Veröffentlicht
21.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Übernahme der im Rahmen der kommunalen Sammlung erfassten Gesamtmengen an PPK an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahme- /Umladestelle, Verladung und Bereitstellung des PPK zur Verwertung und des Anteils an Verkaufsverpackungen, welcher an die Systembetreiber physisch übergeben wird, zum Abtransport.Verwertung des kommunalen Anteils an PPK sowie des Anteils an Verkaufsverpackungen (sofern keine physischeÜbergabe an die Systembetreiber erfolgt), einschließlich des Transports zur Verwertungsanlage. Die angelieferte Gesamtmenge beträgt 12 500 t/a.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
20.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb, Magdeburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).