AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/590a1dbd-82f5-4c69-a4c9-c6b027ab7ee8/

Harksheider Straße 70 - Fliesen

Notice-ID: 590a1dbd-82f5-4c69-a4c9-c6b027ab7ee8 · Procedure-ID: 00be4714-ae3a-4b59-8735-9f626e3819f2

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Stammdaten

Auftraggeber
SBH | Schulbau Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
19.12.2025
Frist (Submission)
27.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
8.740.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Die Bauherrin beabsichtigt den sog. Zu- bzw. Ersatzneubau eines Schulgebäudes und einer Zweifeldsporthalle auf dem Gelände des Heinrich-Heine-Gymnasiums im Hamburger Stadtteil Poppenbüttel im laufenden Betrieb. --------------- Hier: Fliesen --------------- - ca. 185 m2 Fliesen-Bodenbelag und ca. 225 m2 Fliesen-Wandbelag einschließlich Abdichtung und fliesen-Sockel

Vertragslaufzeit

Periode
4 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).