AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BV Sanierung Gubener Str. 1 - Los 07 Fenster, Verschattung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder)
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Frist (Submission)
- 26.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45421100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH als Bauherr beabsichtigt die energetische Sanierung der Fassade, den Neubau des Eingangsbereiches, den Neubau einer Rampe und die brandschutztechnische Modernisierung des Hochhaues Gubener Straße 1 in 15230 Frankfurt (Oder) durchführen zu lassen. Die Grundflache des Hochhauses beträgt 22,68 x 19,08 m. Das Gebäude erstreckt sich über eine Gesamthöhe von 49,99 m und gliedert sich in 1 x Kellergeschoss, 1 x Erdgeschoss, 15 x Obergeschoss und 1 x Dachgeschoss (Aufzugsgeschoss). Im Kellergeschoss und im Erdgeschoss sind die Funktionalräume wie HA-Raum und Lager angeordnet. Die 15 Wohngeschosse beinhalten je Geschoss 6 Wohnungseinheiten. Die lichte Raumhohe von Erd- und Obergeschoss beträgt 2,58 m. Das Gebäude besitzt 2 Aufzüge, welche aber nicht das Kellergeschoss anfahren. Fußläufig sind die Wohnungseinheiten über einen innenliegenden Treppenraum zu erreichen. An die Fassade wird ein Vollwärmeschutzsystem aus Mineralwolle, nicht brennbar angebracht. Als Wetterschale fungieren Mineralschaumplatten und Putz. Die Fenster werden alle erneuert (außer die Fenster im Kellergeschoss).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 13.04.2026
- Ende
- 28.05.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.02.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.