AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E83253388) · Abgerufen am 08.09.2026 11:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/59d08534-705b-4aae-996c-0a36ebeaf2c2/

Betankung Fahrzeuge mittels Tankkarten

Notice-ID: 59d08534-705b-4aae-996c-0a36ebeaf2c2 · Procedure-ID: 03eea6df-3af2-417c-bce9-9a4a5032e882

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Stammdaten

Veröffentlicht
01.05.2025
Frist (Submission)
29.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30163100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die RegioEntsorgung AöR schreibt die Betankung von Fahrzeugen mittels Tankkarten aus. Die Betankung wird an Tankstellen im Verbandsgebiet der RegioEntsorgung AöR erfolgen. Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache abzugeben. Die RegioEntsorgung AöR beabsichtigt den Abschluss eines neuen Vertrages über die bargeldlose Betankung von Fahrzeugen und schreibt für den Zeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2028 die Betankung aller Fahrzeuge aus. Die Betankung wird an Tankstellen im Verbandsgebiet der RegioEntsorgung AöR erfolgen. Bei den Mengenangaben handelt sich um geschätzte Mengen, die unverbindlich sind und aus denen kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge hergeleitet werden kann. Da die RegioEntsorgung in ihrem Fuhrpark zukünftig verstärkt innovative und umweltfreundliche Fahrzeugtechnik einsetzen möchte, können sich die für die Ausschreibung angegebenen Mengen während der Vertragslaufzeit ändern. Der Auftraggeber ist berechtigt, zusätzlich Tankstellen von anderen Betreibern zu nutzen, wenn dies für den Auftraggeber wirtschaftlich sinnvoller ist (z.B. kürzere Anfahrtswege). Es sind folgende Kraftstoffe anzubieten: • Diesel: schwefelfreier Dieselkraftstoff, der der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 590 entspricht. Der Dieselkraftstoff erlaubt im Winterzeitraum (November bis März) den Motorbetrieb bis zu einer Mindesttemperatur von -22°C. • Superbenzin: unverbleiter, schwefelfreier Kraftstoff entsprechend der DIN EN 228 für die Verwendung in Ottomotoren. Die Oktanzahl (ROZ) muss mindestens bei mindestens 95,0 liegen. • AdBlue gem. ISO22241 Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen geschätzt nach dem Verbrauch 2024 jährlich: • Diesel – ca. 600.000 Liter, Maximal 625.000 Liter • Super bleifrei – ca. 1.000 Liter, Maximal 1.200 Liter • AdBlue – ca. 23.000 Liter, Maximal 30.000 Liter Die genannten Abnahmemengen sind circa Mengen. Eine Unterschreitung oder Verschiebung der Mengen berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen. Die RegioEntsorgung benötigt für ihre Fahrzeuge derzeit ca. 60 Tankkarten. Die Anzahl der Karten kann sich bis zur Auftragsvergabe durch Verkauf bzw. Neukauf von Fahrzeugen verändern. Die Karten sind je Fahrzeug zu kennzeichnen. Zusätzliche- oder Ersatzkarten müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur kostenlosen Ausstellung von Ersatzkarten. Bei Kartenverlust wird der Auftragnehmer umgehend vom Auftraggeber informiert. Die Karte ist dann schnellstmöglich zu sperren. Weiterhin sind derzeit 3 Hybridkraftfahrzeuge in Betrieb. Hierfür müssen die neuen Tankkarten nicht nur für Kraftstoffe sondern auch zum Laden von Strom für Elektrofahrzeuge geeignet sein. Im Vertragszeitraum ist eine Erhöhung dieser Zahl geplant.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29072025 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

RegioEntsorgung AöR, Eschweiler

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).