AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 06:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5a2f6ee2-d9e7-49ec-8d0f-60d1e8a9b972/

Lieferung und Implementierung eines Systems zur digitalen Parkraumüberwachung (Los 1) sowie die Lieferung eines Slotmanagementsystems (Los 2)

Notice-ID: 5a2f6ee2-d9e7-49ec-8d0f-60d1e8a9b972 · Procedure-ID: 1011684e-64be-422b-911e-571f146fcc84

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Stammdaten

Auftraggeber
Duisburger Hafen AG, Duisburg
Veröffentlicht
12.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
38430000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Implementierung eines digitalen Testfelds in Form einer digitalen Parkraumüberwachung inkl. einer Zu- und Ablaufsteuerung sowie die Lieferung eines Slotmanagementsystems für die Umschlagterminals im Duisburger Hafen. Der Auftrag soll in 2 getrennten Losen zum Pauschalfestpreis vergeben werden: - Los 1 Lieferung und Implementierung eines Systems zur digitalen Parkraumüberwachung. - Los 2 Lieferung eines Slotmanagementsystems zur Regelung der Zu- und Ablaufsteuerung der LKW zum Umschlagspunkt.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TelarTec GmbH
Vertragsabschluss
08.08.2024
Zuschlagsentscheidung
08.05.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).