AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5a857ce6-f885-4401-b64e-6c728f394e8a/

Unterhalts- und Glasreinigung ALE Niederbayern

Notice-ID: 5a857ce6-f885-4401-b64e-6c728f394e8a · Procedure-ID: 161717fd-5e41-44e6-aeea-dbeac140f4e1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Landau a. d. Isar
Veröffentlicht
30.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Freistaat Bayern vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern schreibt die Unterhaltsreinigung (LOS 1) und die Glasreinigung (LOS 2) aus. Bei der Unterhaltsreinigung (Los 1) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 5.813 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 587.182 m². Bei der Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) beläuft sich die Grundfläche auf rund 1.457 m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 2.864 m². Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 5 Jahre. Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (FREIWILLIG). Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
31.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).