AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Heinrich-Schüren-Schule; Fachplanung Tragwerksplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge, Osnabrück
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
- Frist (Submission)
- 05.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- open
- CPV-Code
- 71000000
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Heinrich-Schüren-Schule und die dazu gehörige Sporthalle stammen aus dem An-fang der 1970-iger Jahre. Der bauliche Zustand weist erhebliche Mängel im Bereich der Gebäudehülle auf, so bestehen seit längerem Undichtigkeiten im Dach und in der Fassade. Aus Sicht des Auftraggebers ist aufgrund des Gesamtzustandes der Gebäude und unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten ein Neubau die wirtschaftlichste Variante. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus sowie eine Ein-Feldturnhalle auf der Freifläche des Schulgeländes. Auf diese Weise können die bestehenden Gebäude bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Bei den Neubauplanungen werden neben energetischen Gesichtspunkten auch die Standards des modernen Schulbaus berücksichtigt. Räumliche Clusterbildungen pro Jahrgangsstufe bilden ein Lernhauskonzept mit offenen "Marktplätzen" ab. Als Planungsgrundlage dient das standardisierte Raumprogramm für Ganztagsschulen im Primarbereich. Das Raumprogramm bildet die Heinrich-Schüren-Schule als dreizügige Schule inklusive Kooperationsklasse mit der Montessori-Schule und Räumlichkeiten für den Schulkindergarten ab. Die Kosten für den Neubau der Grundschule wurden auf rd. brutto 22,7 Mio. EUR geschätzt. Die Kosten für den Neubau der Sporthalle wurden auf rd. brutto 6,2 Mio. EUR geschätzt.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.03.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.