AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5beb31f2-34d3-4aa5-bdd8-e145f57e8cc0) · Abgerufen am 14.10.2026 03:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5beb31f2-34d3-4aa5-bdd8-e145f57e8cc0/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: 5beb31f2-34d3-4aa5-bdd8-e145f57e8cc0 · Procedure-ID: 3b8c1dce-969b-4787-93ff-0584d873d3bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd
Veröffentlicht
08.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
144.550 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beethovenstraße 1, 73430 Aalen, Aalen, Hochschule, Sanierung Beethovenstraße, 7. Bauabschnitt, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Planungen für den Austausch von ca. 30 alten Elektroverteilern, Herstellung von Überspannungs-Schutzmaßnahmen, Herstellung einer Stromversorgung für Hörsaaltische sowie Erweiterung und Ertüchtigung der ELT-Installation in einem Forschungslabor.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
17.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
RÖWAPLAN AG
Vertragsabschluss
29.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).