AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 12:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5bf84e5d-e0bc-4a84-a875-b0aa205adf0f/

Konstruktive und Betriebstechnische Nachrüstung B10 Lehrer-Tal-Tunnel

Notice-ID: 5bf84e5d-e0bc-4a84-a875-b0aa205adf0f · Procedure-ID: ec5c0e49-db72-41ec-8c2e-bed1685425b8

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Zentrale Vergabestelle SBV, Stuttgart
Bezugsberechtigte
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Veröffentlicht
04.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Generalplanung LPH 1 bis 8 für die Konstruktive und Betriebstechnische Nachrüstung bei gleichzeitigen Tunnelbetrieb aller Bauwerke für den sicheren Tunnelbetrieb des Lehrer-Tal-Tunnels. Der Tunnel ist zu scannen und mit Hilfe der Bestandsunterlagen ist ein 3 D Modell zu erstellen. Die Planungen und die Ausführung haben nach RAB-Ing. u. ZTV-Ing. zu erfolgen. Der Generalplaner ist von 01/2026 bis Ende 01/2030 verantwortlich für den sicheren Tunnelbetrieb (24/7).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2026
Ende
01.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).