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TSO/BSO Rostock - Spezialtief-, Hoch- und Ausbau, Stahlbau und Blitzschutz, Haustechnik
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Die DB Netz AG beabsichtigt den Neubau eines Funktionsgebäudes in Rostock. Im Los 1 ist die Tiefgründung mit ca. 50 Bohrpfählen, der Ortbetonrohbau des zweigeschossigen Gebäudes mit ca 1400 m² BGF einschließlich Dachabdichtung sowie das Verblendmauerwerk enthalten. Das Los 2 beinhaltet die Errichtung einer Stahlaußentreppe und von Stahlunterbauten für Haustechnik auf dem Dach sowie deren Umzäunung. 14 Außentüren, mehr als 35 überhohe Fensterelemente einschl. Sonnen- und Blendschutz sowie ca. 10 Stahl- und über 20 Holzinnentüren sind die wesentlichen Leistungen des Loses 3. Das Los 4 beinhalten den Innenausbau mit leichten Trennwänden, abgehängten Decken, Malerarbeiten, verschiedenen Bodenbelägen, Hohl- und Doppelböden sowie Estrich. Das Los 5 widmet sich der Erdungs- und Blitzschutzanlage. Die Raumluft- und Kältetechnik mit mehreren Lüftungs- und Multisplitanlagen ist Inhalt des Loses 6. Im Los 7 sind die Sanitäranlagen für 2 Urinale, 6 WC, 6 Waschtische und zwei Duschen sowie die Heizungsanlage erfasst.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau eines Funktionsgebäudes in Rostock, aufgeteilt in mehrere Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
32 Veröffentlichungen
- 24.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 23.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 16.03.2026 032 Für den Projekterfolg ist es notwendig, einen zusätzlichen Stb.-Balken innerhalb der Aufzugsaußenwand (UK +7.26m) herzustellen.
- 20.02.2026 004 Gemäß DIN 18331 (VOB/C) sind Traggerüste der Lastklasse B eine besondere Leistung, die gesondert zu vergüten ist. Ein pauschaler Hinweis in der Leistungsposition von Ortbetonbauteilen auf Ausnahmetatbestände, welche Traggerüste der Lastklasse B erzwingen ist nicht hinreichend, da damit in der Kalkulationsphase schon planerische Tätigkeiten vom Bietenden verlangt würden. Die vorgegebenen Randbedingungen machen den Einsatz von Traggerüsten der Lastklasse B zwingend erforderlich. Planung, Bemessung und Standfestigkeitsnachweis sowie Lieferung und Auf- und Abbau der Traggerüste sollte beim ausführenden Rohbauunternehmen bleiben, um Schnittstellen bei der Gewährleistung auszuschließen und zeitliche Abläufe nicht durch Dritte beinflussen zu lassen. Ausschreibung und Vergabe der Leistung an Dritte führt zu Verzögerungen nicht nur bei den weiteren bereits beauftragten Unternehmen, sondern auch bei Folgeprojekten der Digitalen Schiene Deutschland.
- 30.01.2026 026 Die nachträgliche bzw. zusätzliche Herstellung von Stahlbeton-Stürzen als Ortbetonergänzung im Bereich der Türöffnungen, einschließlich der Stürze für Druckentlastungsklappen, war ursprünglich nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Diese Leistungen wurden erst im Zuge der Ausführung erforderlich und stellen technisch notwendige Zusatzleistungen dar.
- 27.01.2026 029 Aufgrund von Terminverschiebungen können die Verblendarbeiten (Los 3) derzeitig nicht mehr mit dem kalkulierten Eigenpersonal des AN ausgeführt werden. Die Mitarbeiter und insbesondere die Klinkerkolonnen des AN sind für Anfang 2026 auf anderen Baustellen eingeplant. Der AN muss die Leistungen daher über Nachunternehmer erbringen lassen.
- 26.01.2026 030-Im Zuge der Bauvorbereitung wurde festgestellt, dass vom Vertrag abweichende Leistungen im Los Dachdecke erforderlich sind, um den Bauvertrag zu erfüllen. Hierbei handelt es sich um die technisch notwendige Lieferung und den Einbau von gewaschenem Kies 16/32, Ocm auf die Dachdecke des Objekts.
- 07.01.2026 028 - im Bereich der Außenwände des Erdgeschosses müssen bauzeitliche Türen eingesetzt werden
- 11.12.2025 01 Der AN übernimmt auf Wunsch des AG die Erstellung der AP in der Leistungsphase 5 auf Grund fehlender, bauseitiger Ausführungsplanung. Diese Leistung ist für den Projekterfolg zwingend erforderlich. aktuell
- 03.12.2025 A1-023 Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die Herstellung nachträglicher Betonunterzüge zur Einfassung der Druckentlastungsklappen einschließlich der Bewehrungsanschlüsse unerlässlich ist. Die Verankerung der Anschlussbewehrung erfolgt auf Basis der Ausführungsplanung und gem. statischer Bemessung mittels Klebemörtel in die vorhandenen Stb.-Wände des Obergeschosses. A1-025 Es gibt eine Abweichung zwischen freigegebener Ausführungsplanung (Bau-Ist) und Leistungsverzeichnis (Bau-Soll), da die Betoneigenschaften, insbesondere die Expositionsklassen von XC1, WO auf XC3, XF1, WF, zur Sicherung des Projekterfolges geändert werden mussten.
- 20.11.2025 MKA 24 Seitens AG wurden zusätzliche Erdarbeiten gefordert, welche für den Projeterfolg notwendig sind. Die gewünschten Erdarbeiten beinhalten die Herstellung der Tragschichten für die Trafostationen TÜ5350, T5350/1, NEA-OLA sowie dem Betonschalthaus NEA Diesel.
- 16.10.2025 VÄ021: Laut Vertragsunterlagen sollten die Lasthaken und Halfenschienen durch den AN Fördertechnik geliefert werden. Gemäß Besprechung vom 26.06.2025 soll die Lieferung der Einbauteile für den Aufzug (Lasthaken und Halfenschienen) entgegen den Vertragsunterlagen nun durch den AN Hochbau erfolgen. Die Vermessungsleistungen (Meterriss) sollen durch den AN realisiert werden. // VÄ022: In den Vertragsunterlagen wurde die Herstellung der Bereitstellungsflächen im HLV Los1 - LV1 (Pos. 02.04.0070) ausgeschrieben. Für den Projekterfolg ist die Herstellung einer zusätzlichen BE-Fläche für diverse Ausbaugewerke notwendig.
- 07.07.2025 VÄ019: Der den AN vorgegebene Bauablaufplan sieht die Herstellung der Ortbetonbauteile in mehreren Teilabschnitten vor, die zeitlich aufeinander folgen. Zur Herstellung eines Abschnittes müssen drei unterschiedliche AN Teilleistungen in dem jeweils eingeschalten Bereich erbringen. Diese Leistungserbringung war jeweils zeitgleich vorgesehen. Während ein Gewerk seine Teilleistungen erbringt, können die anderen beiden Gewerke aber keine Leistung bringen. Das führt zu Verzögerungen im Ablauf. Zur Sicherung des Fertigstellungstermins ist es erforderlich, mehrere Bauakten parallel laufen zu lassen, die Leistungen zu komprimieren. Das Nachtragsangebot beinhaltet die erforderlichen, abgestimmten Maßnahmen. Die angebotenen Leistungen sind dem Grunde nach durch die Projektleitung angefordert worden. Der AN ist nicht ursächlich für die Notwendigkeit der Beschleunigung verantwortlich. // VÄ020: Der AN ist mit der Errichtung des Rohbaus beauftragt. Besondere technische Anforderungen an das Gebäude machen es erforderlich, dass Drittgewerke Teile ihrer Leistungen parallel in die teilfertigen Leistungen des Rohbauunternehmers erbringen müssen. Während dieser Leistungen Dritter kann der Rahbauunternehmer seine Leistungen nicht oder nicht ungehindert fortsetzen. Es kommt zum Stillstand von Monteuren. Das parallele Einwirken Dritter in den Montageablauf des Rohbauunternehmers ist in dem Vertragswerk nicht vorgesehen. Es ist nicht durch den AN verursacht. In die Bewehrung sind durch das Gewerk Blitzschutz/Erdung erhebliche Leistungen einzubringen. Vom Rohbauunternehmer beigestellte Bewehrungsmatten sind mit großen Mengen an Klammern manuell zu verbinden. Im Nachgang kann durch den Rohbauunternehmer die statisch erforderliche Bewehrung vervollständigt werden. Während der Arbeiten des Gewerkes Blitzschutz/Erdung müssen die Bewehrungsarbeiten des Rohbaus unterbrochen werden. Monteure stehen still. Die Unterbrechungen der Rohbaumontagen infolge der Ausführung von Arbeiten durch Dritte ist nicht durch den Rohbauunternehmer verursacht. Das Entstehen dieser Unterbrechungen ist nicht in den Leistungsbeschreibungen enthalten und somit für den Auftragnehmer nicht kalkulierbar gewesen.
- 03.06.2025 A1-016-015 Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen Heizung/Sanitär sollte als gesondertes Los paralel mit der Vergabe des Rohbaus erfolgen. Im ersten Verfahren gab es kein wertbares Angebot Heizung Sanitär, während die Rohbauleistung vergeben wurde. Um den Baubeginn nicht zu verzögern, wurden die anteiligen Leistungen für das Paket Grundleitungen aus der Auschreibung Heizung/Sanitär herausgezogen und der Rohbauunternehmer um Erstellung eines Angebotes für Lieferung und Einbau der Grundleitungen gemäß LV.Auszug Heizung/Sanitär gebeten. Bei der Ausführung offenbarte sich, dass die im LV Heizung/Sanitär vorgesehenen Mengen nicht hinreichend waren. Weiter wurde festgestellt, dass die im Leistungsverzeichnis Rohbau fixierten Mengen für den Aushub der Baugrube nicht hinreichend waren. Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Mehrmengen sowohl zru Hauptvertragsleistung, als auch um Mehrmengen zur Nachtragsleistung Grundleitungen. Die planerische Mengenvorgaben erfolgten durch die Fachplaner im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Lose Rohbau und Heizung/Sanitär. Der Auftragnehmer hat gemäß der durch die Fachplaner festgelegten Mengen sein Angebot erstellt. Die Mehrmengen sind objektiv erforderlich. Ihr Entstehen ist nicht durch den AN verursacht. Eine Vergabe der Leistung an Dritte würde beim Auftraggeber zu erheblichen Kosten führen. Darüber hinaus wären die Vergabe an Dritte ein Eingriff in das bestehende Vertragsverhältnis, was zu zusätzlichen Schnittstellen bei Gewährleistung und Abnahem führen würde.
- 22.05.2025 LÄ06 Aufgrund der plötzlich eintretenden, eingeschränkten Verfügbarkeit von Planprüfern ist es zu Verzögerungen im Freigabeprozess der Ausführungsplanung gekommen. Das beauftragte Hochbauunternehmen konnte wegen fehlender Planfreigaben nicht vertragskonform mit der Ausführung der Arbeiten beginnen. Es hat die Leistungsbereitschaft explizit angezeigt. Die Vergütung für aus dem verschobenen Baubeginn entstehenden Kosten ist keinem anderen als dem mit der Ausführung der Leistungen beauftragten Unternehmen zuzuordnen.
- 22.05.2025 LÄ12 Der AN ist mit der Herstellung des Rohbaus beauftragt. Im Zuge der Vorbereitung der Betonierarbeiten der Wände wurde festgestellt, dass die Außenwände aufgrund der hohen Bewehrungsgrade und der vorgesehenen Einbauteile (EMV-Schirmung und Leerrohre Elektro) mittels Betonpumpe betoniert werden müssen. Da durch den Ausführungsplaner keine Betonier- oder Rüttelgassen vorgesehen wurden, ist die Anpassung der Betonrezeptur an die Anforderungen notwendig. Das Fehlen von Rüttelgassen, sowie die hohe Dichte der Bewehrungen und Einbauteile erzwingen die Verwendung von Außenrüttlern statt der ülichen Innenrüttler. Die Bewehrungsanschlüsse der Innen- und Aufzugswände lassen sich bautechnisch nur mittels Rückbiegeanschlüssen realisieren. Die planerisch dargestellt Variante der Anbindung der Zwischenwände mittels Bügeln bei gleichzeitig vorszehender engmaschiger Mattenbewehrung ist technologisch nicht umsetzbar. Die Vergabe an Dritte würde einen Eingriff in die Gewährleistung des AN bedeuten und ist deshalb auszuschließen.
- 13.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 13.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 09.05.2025 005 - Gemäß der Planung zur Einbindung des zukünftigen TSO/BSO Rostock in das digitale Netz der Bahn sollen diverse Komponenten in der BASA Rostock platziert werden. Bei entsprechender Prüfung wurde festgestellt, dass die technischen Voraussetzungen der Klimatisierung in der BASA aufgewertet werden müssen, um die erforderlichen Komponenten des TSO/BSO Rostock aufnehmen zu können. Die tatsächlichen Gegebenheiten waren anhand der technischen Unterlagen im Rahmen der Grundlagenermittlung nur begrenzt erfassbar, da Dokumentationen zu zwischenzeitlichen Nachrüstung von aktiven Komponenten nicht verfügbar waren. Die jetzt absehbare Uberlastung der vorhandenen Klimatechnik bei Einbringung der Komponenten des TSO/BSO war so nicht vorherzusehen. A1-008 - Der AN ist mit der Erstellung des Rohbaus einschließlich erforderlicher Gründungsarbeiten beauftragt. Für die Ausführung der Arbeiten wird ihm eine ausführungsreife Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Planprüfung der Tragwerksplanung wurden erhebliche Planungsänderungen erforderlich. Durch das zusätzliche Zeitfenster der Änderung der Tragwerksplanung und der zusätzlichen Planprüfung hat sich das Zeitfenster der Bauausführung deutlich verschoben. Für die Projektleitung war es nicht vorhersehbar, dass die Tragwerksplanung in derartigem Umfang geändert werden musste. Die Verschiebung des Ausführungszeitraumes ändert den Gesamtcharakter des Auftrages nicht. Der AN führt weiterhin die Erstellung des Rohbaus einschließlich der erforderlichen Gründung aus.
- 09.05.2025 005 - Gemäß DIN 18331 (VOB/C) sind Traggerüste der Lastklasse B eine besondere Leistung, die gesondert zu vergüten ist. Ein pauschaler Hinweis in der Leistungsposition von Ortbetonbauteilen auf Ausnahmetatbestände, welche Traggerüste der Lastklasse B erzwingen ist nicht hinreichend, da damit in der Kalkulationsphase schon planerische Tätigkeiten vom Bietenden verlangt würden. Die vorgegebenen Randbedingungen machen den Einsatz von Traggerüsten der Lastklasse B zwingend. Planung, Bemessung und Standfestigkeitsnachweis sowie Lieferung und Auf- und Abbau der Traggerüste sollte beim ausführenden Rohbauunternehmen bleiben, um Schnittstellen bei der Gewährleistung auszuschließen und zeitliche Abläufe nicht durch Dritte beinflussen zu lassen. Ausschreibung und Vergabe der Leistung an Dritte führt zu Verzögerungen nicht nur bei den weitern bereits beauftragten Unternehmen, sondern auch bei Folgeprojekten der Digitalen Schiene Deutschland. 012 - Der AN ist mit der Herstellung des Rohbaus einschließlich erforderlicher Gründungsarbeiten beauftragt. Im Rahmen der Sohlabnahme wurde festgestellt, dass eine Vermischung der Tragschicht mit der Sohle weitgehend auszuschließen ist. Um aufgrund der hohen Ansprüche an das Gebäude absolut auszuschließen, dass es zu derartigen Vermischungen kommt, wurde festgelegt, zwischen der Gründungssohle und der Tragschicht eine Trennschicht aus Geotextil auszubringen. Diese Leistung war bisher nicht im Auftragssoll des AN enthalten. Der AN ist beauftragt, Bodenaushub zu entsorgen. Die Beprobung des Aushubs war nicht in seinem Leistungsumfang enthalten, ist aber durch den AN zu leisten. Wtterungsbedingungen und extreme Belastungen haben die Baustraße stark verschlissen. Um kontinuierlich weiter arbeiten zu können, muss sie umgehend instandqesetzt werden. Verqabe an Dritte führt zu Verzöqerunqen.
- 07.04.2025 Der AN ist mit der Herstellung des Rohbaus einschließlich erforderlicher Gründungsarbeiten beauftragt. Die vom Fachplaner gelieferte Ausführungsplanung weist Mängel auf. Anschlussbewehrungen sind in den anzuschließenden Bauteilen, nicht in denen, an die angeschlossen wird, dargestellt. Die Bewehrungspläne sind nicht geschoßweise abgegrenzt. Die Ausführungsplanung ist nicht ausführungsreif. Zur Herstellung der Ausführungsreife sind zusätzliche Ingenieurleistungen beim Auftragnehmer erforderlich-Um geordnet ausführen zu können und um die BE-Fläche nicht unnötig mit lagerndem Material zu überlasten, ist die Anpassung der Stahllisten auf die abschnittsweise Ausführung anzupassen.
- 02.04.2025 A1-014a- Der AN ist mit der Herstellung des Rohbaus einschließlichder Erstellung von Arbeits- und Schutzgerüsten der Lastklasse 3, Breitenklasse VW6 beauftragt. Für die im späteren Verlauf vorgesehenen Verblendmauerwerksarbeiten sind Schutzgerüste der Lastklasse 4, Breitenklasse VW9 erforderlich-Die Vergabe der Schutzgerüste der Lastklasse 4 und Breitenklasse W09 an Dritte erfordert eine Teilkündigung von Leistungen beim AN. Die in Summe durch Schadenersatzforderungen, Neuvergabe an Dritte und Aufwand zur Neuvergabe beim Auftraggeber entsteheneden Kosten liegen voraussichtlich über den Mehrkosten für das Gerüst beim beauftragten Auftragnehmer. Weiter birgt der Zeitverlust durch eine Vergabe an Dritte das Risiko der negativen Beeinflussung des Gesamtfertigstellungstermins. Die Auftragsänderung hin zu Arbeits- und Schutzgerüsten der Lastklasse 4, Breitenklasse VW9 beim Auftragnehmer ist erforderlich. Im Zuge der Ausführung von Fassadenarbeiten und der Herstellung des Verblendmauerwerks wird der temporäre Rückbau der innenliegenden Schutzgeländer erforderlich. Diese sind im Nachgang wieder einzusetzen. Der temporäre An- und Abbau der innenliegenden Schutzgeländer für Leistungen Dritter ist eine besondere Leistung gem. DIN 18451, Punkt 4.2.12. Die Vergabe an Dritte würde einen Eingriff in die Gewährleistung des AN bedeuten und ist deshalb auszuschließen.
- 01.04.2025 010_Der AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Gebäudes beauftragt. Im Leistungsverzeichnis des Rohbaus ist der Einbau von Ankerschienen beschrieben, aber nicht deren Lieferung. auch in anderen Leistungsverzeichnissen (EEA und Blitzschutz/Erdung) findet sich kein Hinweis auf die Lieferung der durch den Rohbauunternehmer einzubauenden Ankerschienen. Der AN soll die erforderlichen Ankerschienen liefern, um sie vertragskonform einbauen zu können. Damit Ankerschienen zum Einbau vor Ort sind, muss die Lieferung dieser Schienen beauftragt werden. Die Einbaupositionen sind in den Tragwerks- und Hochbauplänen fixiert. Ankerschienen werden meist durch den Rohbauer geliefert und montiert. Der AN Hochbau ist auf die Lieferung derartiger Schienen eingerichtet. Die Verzögerung der Bauarbeiten bis zur erfolgreichen Vergabe der Leistung an Dritte würde bei den bereits beauftragten Gewerken erhebliche Kosten für Verzögerung/Stillstand verursachen.
- 01.04.2025 013_Der AN ist mit der Herstellung des Rohbaus einschließlich erforderlicher Gründungsarbeiten beauftragt. Für die positive Außendarstellung der DB InfraGO AG ist ein repräsentatives Bauschild gefordert. Es ist üblich, dass der erste Hauptauftragnehmer vor Ort mit der Lieferung und dem Aufstellen des Bauschildes beauftragt wird. Die Unternehmen verfügen regelmäßig über die Erfahrungen für das sichhere Aufstellen derartiger Schilder. Der AN Hochbau ist über einen erheblichen Zeitraum als einziger auf dem Bauvorhaben tätig. Der AN ist fachlich in der Lage, die erforderliche Leistung zu erbringen. Eine Vergabe der Leistung an Dritte würde beim Auftraggeber zu Kosten führen, die höher sind, als der Wert des Nachtrages.
- 12.02.2025 Auch in TED EU publiziert
- 10.02.2025 VA 006 Aufgrund der plötzlich eintretenden, eingeschränkten Verfügbarkeit von Planprüfern ist es zu Verzögerungen im Freigabeprozess der Ausführungsplanung gekommen. Das beauftragte Hochbauunternehmen konnte wegen fehlender Planfreigaben nicht vertragskonform mit der Ausführung der Arbeiten beginnen. Es hat die Leistungsbereitschaft explizit angezeigt. Die Vergütung für aus dem verschobenen Baubeginn entstehenden Kosten ist keinem anderen als dem mit der Ausführung der Leistungen beauftragten Unternehmen zuzuordnen.
- 03.02.2025 Auch in TED EU publiziert
- 30.01.2025 009_Der AN ist mit der Herstellung des Baugrubenverbaus beauftragt. Im Zuge des Baugrubenaushubs entstehen am Baugrubenverbau Absturzkanten mit Höhen über 2 m. Eine Absturzsicherung ist erforderlich. Im Hauptauftrag ist keine Absturzsicherung am Baugrubenverbau beauftragt. Ausschreibung und Vergabe der Leistung an Dritte führt zu Verzögerungen nicht nur bei den weitern bereits beauftragten Unternehmen, sondern auch bei Folgeprojekten der Digitalen Schiene Deutschland.
- 23.01.2025 11-Der AN ist mit der Herstellung des Rohbaus beauftragt. Das Leistungssoll des AN Heitung/Sanitär beginnt im Gebäudeinneren sowohl für die Trinkwasseranlage, als auch für die Heizungsanlage. Terminlich sind die Arbeiten Heizung/Sanitär im III. Quertal 2025 beginnend eingeordnet. Der AN Heizung Sanitär ist noch nicht auf eine Leistungserbringung eingerichtet. Der Einbau der Hauseinführungen für Trinkwasser und Fernwärme ist aufgrund der freigegebenen Ausführungsplanungen durch die Bodenplatte erforderlich. Die Leistungen sind zusammen mit der Herstellung der Bodenplatte zu erbringen. Der Rohbau-AN ist auf die Leistungserbringung eingerichtet. Ausschreibung und Vergabe der Leistung an Dritte führt zu Verzögerungen nicht nur bei den weitern bereits beauftragten Unternehmen, sondern auch bei Folgeprojekten der Digitalen Schiene Deutschland.
- 29.07.2024 Auch in TED EU publiziert
- 26.07.2024 A1-001 Gemäß DIN 18331 (VOB/C) sind Traggerüste der Lastklasse B eine besondere Leistung, die gesondert zu vergüten ist. Ein pauschaler Hinweis in der Leistungsposition von Ortbetonbauteilen auf Ausnahmetatbestände, welche Traggerüste der Lastklasse B erzwingen ist nicht hinreichend, da damit in der Kalkulationsphase schon planerische Tätigkeiten vom Bietenden verlangt würden. Die vorgegebenen Randbedingungen machen den Einsatz von Traggerüsten der Lastklasse B zwingend. Planung, Bemessung und Standfestigkeitsnachweis sowie Lieferung und Auf- und Abbau der Traggerüste sollte beim ausführenden Rohbauunternehmen bleiben, um Schnittstellen bei der Gewährleistung auszuschließen und zeitliche Abläufe nicht durch Dritte beeinflussen zu lassen. Ausschreibung und Vergabe der Leistung an Dritte führt zu Verzögerungen nicht nur bei den weitern bereits beauftragten Unternehmen, sondern auch bei Folgeprojekten der Digitalen Schiene Deutschland.
- 11.07.2024 A1-002 Die Verlegung der Grundleitungen war in paralleler Vergabe durch das Gewerk Heizung/Sanitär vorgesehen. Diese Leistung konnte mangels wertbarer Angebote nicht vergeben werden und befindet sich in erneuter europaweiter Ausschreibung. Um den Beginn des Rohbaus nicht zu verzögern ist es deshalb erforderlich, die Grundleitungen durch den Rohbauunternehmer mit herstellen zu lassen. Er ist für die Leistungserbringung eingerichtet. Die Verzögerung des Baubeginns bis zur erfolgreichen Vergabe des Gewerkes Heizung/Sanitär würde nicht nur bei den bereits beauftragten Gewerken erhebliche Kosten für Verzögerung/Stillstand verursachen, die weit über den Mehrkosten für die Leistungserbringung liegen, sondern verhindert auch die rechtzeitige Fertigstellung des Gebäudes und damit die Einzugstermine von Folgeprojekten der Digitalen Schiene Deutschland. Die hieraus entstehenden Kosten wären absolut nicht vertretbar. A1-003 Der Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 muss durch das Bauunternehmen überwacht werden. Zusätzlich ist eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (siehe DIN EN 13760/DIN 1045-3, Anhang ND) erforderlich. Gemäß DIN 18331 (VOB/C) Punkt 4.2.16 stellt die Überwachung eine besondere Leistung dar, die gesondert ausgeschrieben und bewertet werden muss. Diese besondere Leistung ist zur Vertragserfüllung erforderlich. Die Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklassen 1, 2 und 3 ist grundsätzlich durch das ausführende Unternehmen zu leisten. Insofern ist eine Vergabe der gemäß DIN 18331 (VOB/C) unter Punkt 4.2.16 als besondere Leistung definierte Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 an das mit der Ausführung der Leistung beauftragte Unternehmen zu vergeben.
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.021 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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