AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a158d842bd-30a82f0c94e0fabd) · Abgerufen am 06.11.2026 00:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5c6ba8a8-87ee-4b1e-968e-3c7f6810cc93/

Einrichtung und Betrieb von Convenience-Shops am Flughafen BER (Konzession)

Notice-ID: 5c6ba8a8-87ee-4b1e-968e-3c7f6810cc93 · Procedure-ID: 1d883281-0841-4f9b-8213-0fea769b08bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Berlin
Veröffentlicht
03.11.2026
Frist (Submission)
18.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
55900000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vermietung von 9 Einzel-Flächen für Convenience-Shops, die in einem Gesamt-Paket an einen Einzelhändler / Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden (Konzession). Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen. Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Beginn der Leistungserbringung für die erste Mietfläche ist spätestens der 01.01.2028. Der Vertrag endet für alle Flächen am 31.12.2039.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028
Ende
31.12.2039

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).