AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 14:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5cca6097-7c99-40ca-a28d-53b92b0c8bfa/

Baumeisterarbeiten Neubau

Notice-ID: 5cca6097-7c99-40ca-a28d-53b92b0c8bfa · Procedure-ID: 7104d600-2b01-4e6d-a8a4-04e499b4b11a

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
27.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262310 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
3.147.113 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erweiterungsbau zur bestehenden, denkmalgeschützten Staats- und Stadtbibliothek Augsburg durch einen viergeschossigen T- förmigen Neubau mit 2 Innenhöfen. Die beiden Untergeschosse grenzen über die gesamte Gebäudelänge an den Altbau an und binden ca. 8,50 m in das Gelände ein. Der T- förmigen oberirdische Neubau besteht aus einem parallel zum Altbau verlaufenden Gebäuderiegel in etwa gleicher Baumasse wie der Altbau, sowie einem Verbindungsbau, der den Neubau mit dem Haupttreppenhaus des Altbaus verbindet. Im Altbau ist ein Aufzugsschacht neu zu errichten. Auszuführende Leistungen sind Kanalarbeiten, Einlegearbeiten, Erdung, Stahlbeton- und Maurerarbeiten, Stahlbeton- Fertigteile, Abdichtungsarbeiten, Stahlbau, Herstellen von WD, WS, DD und Gerüstarbeiten.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
26.11.2024
Zuschlagsentscheidung
11.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).