AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 04:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5d00a9dc-19c8-4648-8b49-cf7f1de89aa6/

Kurierdienstleistungen für Probentransporte zu den Untersuchungseinrichtungen

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Paderborn, Paderborn
Veröffentlicht
17.10.2024
Frist (Submission)
19.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64120000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Kreis Paderborn ist als Kreisordnungsbehörde für den Vollzug Veterinär- und Lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständig. Im Rahmen des Vollzugs dieser Aufgaben fallen beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn mit Dienstsitz in 33102 Paderborn sowie an derzeit 4 weiteren Standorten von Schlachtbetrieben im Kreisgebiet veterinärmedizinische Untersuchungsmaterialien sowie Lebensmitteluntersuchungsproben an. Zur Untersuchung dieser Materialien bzw. Proben bedient sich der Kreis Paderborn des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes in Detmold und des Trichinenlabors des Kreises Gütersloh in Verl. Die Untersuchungs- bzw. Probenmaterialien sind dazu vom Kreis Paderborn an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe in Detmold bzw. an das Trichinenlabor des Kreises Gütersloh in Verl zu übergeben.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).