ABS/NBS KaBa, PfA 7.1; Ausführungsplanung vorgezogene Umweltmaßnahmen Teil 1
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Um den geplanten Baubeginn Ende 2028 zu ermöglichen, müssen gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vorgezogene Artenschutzmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) realisiert werden. Diese müssen rechtzeitig vor Baubeginn funktionsfähig umgesetzt sein. Die Grundlage hierfür stellt die Ausführungsplanung (Lph 5-7) dar. Das Planrecht wird zum Zeitpunkt der Umsetzung noch nicht vorliegen. In diesem Leistungsteil sind alle zeitkritischen Maßnahmen für die Schlingnatter, den Neuntöter und die Feldlerche enthalten, da diese die längsten Entwicklungszeiten haben. Auf einem Teil der zu betrachtenden Flächen sollen aufgrund der deckungsgleichen Maßnahmenflächen zusätzlich noch Maßnahmen für die Kreuzkröte mit beplant werden. siehe Anlage 1 LBP 057_A_CEF - Entwicklung von Habitaten für die Schlingnatter 052_A_CEF - Entwicklung von Bruthabitaten für den Neuntöter 060_CEF - Temporärer Ersatz der Feldlerchenmaßnahme Bebauungsplan GRO 2. BA Schutterwald (hoch³) Teilweise 058_A_CEF - Anlage von Ersatzlaichgewässern für die Kreuzkröte auf deckungsgleichen Flächen
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Preiseinschätzung
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