AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19306291f8a-7b61f756d6632371) · Abgerufen am 16.10.2026 03:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5e4a0c3f-d9fa-4b88-b953-94d203ce2a7d/

Kanalreinigungs-Arbeiten 2025-2026

Notice-ID: 5e4a0c3f-d9fa-4b88-b953-94d203ce2a7d · Procedure-ID: 7b0edc27-ab10-4b10-877c-77277a929890

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neuenburg am Rhein FB 20 Bauen und Finanzen - Tiefbauamt, Neuenburg am Rhein
Veröffentlicht
11.11.2024
Frist (Submission)
16.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90470000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Neuenburg am Rhein beabsichtigt in den Jahren 2025 und 2026 für das gesamte Kanalnetz eine Unterhaltsreinigung mittels Hochdruckspülverfahren durchzuführen. Das Kanalnetz umfasst SW-Kanäle: ca. 38 km RW-Kanäle: ca. 35 km MW-Kanäle: ca. 22 km sowie Schachtbauwerke und Pumpwerke/Hebeanlagen. Der maximale Schachtabstand beträgt 150m, die maximale Schachttiefe beträgt 9,0m. Die Kanäle sollen innerhalb des o.g. Zeitraums pro Kalenderjahr einmal gereinigt werden; einzelne Streckenabschnitte sollen 1/4 jährlich gereinigt werden. Pumpwerke/Hebeanlagen sind 2- bis 4-wöchentlich zu reinigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).