AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1907d25c83c-24306460d5d2dbc2&) · Abgerufen am 03.08.2026 04:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5eb6d49b-5a71-4b07-89d8-1cfeed36d204/

Visitenwägen

Notice-ID: 5eb6d49b-5a71-4b07-89d8-1cfeed36d204 · Procedure-ID: a349f4ea-9c45-4109-ba7f-c696b478190b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG, Kreischa
Veröffentlicht
04.07.2024
Frist (Submission)
06.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggeberin, die KLINIK BAVARIA Kreischa, hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV beantragt. Ziel der KLINIK BAVARIA Kreischa ist die Implementierung einer mobilen digitalen Visite, welche ermöglicht, alle wichtigen Patientendaten bereitzustellen, die für den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Patienten während der Behandlung benötigt werden. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind dem Lastenheft in Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).