AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Installation (Umbau) Antennen am Polizeihubschrauber
Stammdaten
- Auftraggeber
- Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Frist (Submission)
- 19.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50212000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Installation (Umbau) von am Polizeihubschrauber (Typ: MBB-BK117 D3) vorhandenen Antennen für die Einsatztechnik, Installation von 5G Kombi-Antennen, einer MIMO-Antenne und Modifikation vorhandener Racks. Folgende Leistungskomponenten sind erforderlich: - 6x Installation der Außenantennen (Arbeitsleistung) - 40x 5G Kombi-Breitband-Antenne (Hardware) - 8x MIMO 4x4 Antenne (Hardware) - 1x Minor Change für 5G Kombi-Antenne und Provision 5G kombi-Antenne (Arbeitsleistung) - 1x Major Change für Zulassung Außenantennen (Arbeitsleistung) - 4x Modifikation des Racks (Arbeitsleistung) - 1x Minor Change für Zulassung für Rack Modifikation (Arbeitsleistung) Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag die Umrüstung und Zulassung von 1 Polizeihubschrauber als Sofortabnahmemenge gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 2) abrufen. Der Auftraggeber kann aus dem Rahmenvertrag die Umrüstung und Zulassung bei bis zu weiteren 5 Polizeihubschraubern (auf der Grundlage der initialen Zulassung des Musterbaus) sowie bis zu 3 weiteren Racks (auf der Grundlage der initialen Zulassung des Musterbau) gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 2) abrufen. Als Höchstabnahmemenge werden somit die Umrüstung und Zulassung von 6 Polizeihubschraubern sowie die Umrüstung und Zulassung von 4 Racks festgelegt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.