AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 21:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5ffec25d-dff8-401e-b381-80c046a0bb32/

BvA_ARCH_IGE Infrastruktur und Gewerbeimmobilien Entwicklungs GmbH - Errichtung 5-gruppige KiTa Standort Ingolstadt

Notice-ID: 5ffec25d-dff8-401e-b381-80c046a0bb32 · Procedure-ID: e62252ac-e888-43bc-95e4-68691440e141

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Stammdaten

Auftraggeber
IGE Infrastruktur und Gewerbeimmobilien Entwicklungs GmbH, Ingolstadt
Veröffentlicht
18.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
373.907 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Am Standort Ingolstadt soll eine fünfgruppige Kindertagesstätte mit 36 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 2 - 9 des Leistungsbildes § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10) die Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen (Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11) sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel, der Erstellung des Brandschutznachweises sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Der Auftrag wird stufenweise vergeben.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
15.03.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).